inhalt.txt - 04.10.2024
Seit Jahren von jeglichem normalem Leben ausgeschlossen !
Jeder Gefangene im Gefängnis hat mehr RECHTE wie ich !
Die haben pro Tag Anspruch auf :
mindestens 1 Stunde einen Rundgang im freien
mindestens eine warme Mahlzeit
Ich kann meine Wohnung nicht ohne fremde Hilfe verlassen,
seit mitte Mai 2022 komme ich gar nicht mehr aus der Wohnung
nur noch gelegenlich alle paar Monate und immer mit
dem 70-85 prozentigen Risiko schwer zu stürzen sowie schwer zu verletzen (Treppe).
Auch steht Leuten wie mir (Schwerbehindert) laut Sozialgesetzbuch eine
teilnahme am öffentliche Leben zu, meine teilnahme daran besteht nur
noch aus dem Fenster zu gucken.
Ich bin alleine und habe keine Verwandte oder Bekannte die mir Wege erledigen könnten.
Nach einem Schlaganfall ist überhaupt kein laufen mehr möglich
(Rollstuhl) linke Seite fast gelähmt.
Somit bin ich nur noch an die Wohnung gebunden, keine sozialen Kontakte,
keine teilnahme am öffentlichen Leben und Wege erledigen somit unmöglich.
Selbst der sogenannte Rechtsweg ist für mich ausgeschlossen denn ich kann ohne Hilfe die Wohnung nicht verlassen.
Zum Beispiel bräuchte ich eine Rechtsberatung, aber wie komme ich aufs Gericht um diese zu beantragen.
Der Weg zur Tafel oder die Kleiderkammer ist mir somit auch versperrt
also Leben unterhalb der Armutsgrenze und absolut keine Möglichkeit irgendwie etwas einzusparen,
und es gibt so gut wie keine Hilfen für Leute in meiner Lage.
Ich kann ja noch nicht einmal zum Bäcker oder Aldi gehen wenn ich kein Brot mehr habe,
oder einfach nur einmal ein Brötchen holen.
Oder einfach mal einen Brief wegschicken, geht nicht weil der Briefkasten 500 Meter entfernt ist.
Oder einfach mal zum Briefkasten um nach Post zu sehen ob wieder mal eine neue Kürzung , Ablehnung gekommen ist.
Oder einfach mal den Müll in die Mülltonne zu bringen, alles das ist mir verwehrt.
Die Regelsätze in der Grundsicherung sind zum 1.1.2024 gestiegen.
Alleinstehende Erwachsene und Rentner in der Grundsicherung bekommen jetzt
→ 563,– € monatlich
(und dafür hat man meist viele Jahre gearbeitet)
Ich bekomme einen Teil dieser 563 Euro vom Sozialamt als zuzahlung für die Grundsicherung
zum Lebensunterhalt ( kompletter Haushalt ).
Das Amt zahlt also nicht meine Miete, Heizkosten, oder Lebensunterhalt !
Strom und GAS extrem verteuert , Warmwasser, Telefon / Internet, Handy
Das sind die festen FIX Kosten jeden Monat
Und Dank der Corona-Krise , Ukraine-Krieg , Inflation werden nicht nur die Grundnahrungsmittel immer teurer,
da bekommt man keinen Inflationsausgleich obwohl die Lebenshaltungskosten extrem angestiegen sind und noch steigen.
wie soll man da
Lebensmittel, Bekleidung, Reparaturen, Renovierungen
Haushaltsgeräte, Fahrtkosten, Friseur, Hygienebedarf, Reinigungsbedarf
Masken , Handschuhe , Desinfektionsmittel
auch noch davon kaufen.
Nicht zu vergessen, wenn man älter wird kommen meist immer mehr Krankheiten dazu.
Und viele Sachen muss man selbst zahlen. Zahnersatz, Brille, diverse Medikamente
es wird immer weniger von der Krankenkasse übernommen.
Also hat man auch mehr Arztbesuche ( öffentliche Verkehrsmittel + Zuzahlungen
damit hat man noch weniger zum Essen und trinken übrig.
Doch gerade dann müsste man sich gesünder ernähren (bei den Preisen)
aber frisches Obst und Gemüse ist auch nicht gerade billig.
Auch brauche ich mittlerweile für jede Kleinigkeit eigentlich einen Handwerker da ich selbst so gut wie nichts
mehr selbst machen kann. Früher hab ich mir alles selbst repariert und nie Handwerker gebraucht.
Und man müsste auch noch etwas zurück legen (Notgroschen) falls mal etwas kaputt geht.(von was ???)
also wird einem das überleben noch schwerer gemacht !
Da kann man wohl nicht gerade von einem Sozialen Staat sprechen !
Hier in unseren verantwortlichen Ämtern / Behörden sind fast nur Mittarbeiter
die ihren ganzen Lebensinhalt nur noch darin sehen wie man den Ärmsten noch etwas
STREICHEN , KÜRZEN , ABLEHNEN kann.
Auch gibt es hier in Mainz keinerlei Stellen wo Leuten wie mir geholfen wird,
weder eine richtige beratung oder sonstige aktive Unterstützung oder Hilfe,
dafür wird einem von jedem das Leben noch schwerer gemacht anstelle von Hilfe.
Auch die Beratungsstelle für Menschen mit körperlichen/geistigen Behinderungen
der Stadt Mainz , da geht niemand ans Telefon, auf Emails wird nicht geantwortet
.
Ziel der Leistungen zur sozialen Teilhabe ist, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Diese sollen so selbstbestimmt und eigenverantwortlich wie möglich in einer eigenen Wohnung und ihrem Sozialraum leben können.
Sozialraum ist ein Begriff aus der sozialen Arbeit. Gemeint ist damit das Lebensumfeld eines Menschen.
Es sind die Orte, an denen ein Mensch z.B. die Freizeit verbringt, sich mit anderen trifft, arbeitet, einkaufen geht oder Behördenangelegenheiten erledigt.
Diese Leistungen sollen den behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf in allen Bereichen abdecken,
die noch nicht von anderen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erfasst sind.
Die einzige Hilfe besteht aus einer Haushaltshilfe da ich selbst nicht mehr kochen oder putzen kann.
inhalt - 02.11.2024
oder einen Rollstuhl der selbst die Treppen runter und rauf fahren kann
oder eine Barierefreie Wohnung , all das bekomme ich nicht !
Eine Treppe stellt für in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen
ein schier unüberwindbares Hindernis dar.
Ich zum Beispiel kann so nur bis an die Treppe und zurück fahren
- das ist dann Barierefreies wohnen in Mainz
und wohne aber im Hochparterre und habe keine Chance mit dem Rollstuhl die Treppe zu benutzen.
Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Menschen
zu einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
zu befähigen bzw. den Zugang zu einer gleichberechtigten Teilhabe zu erleichtern. und so sieht meine Teilhabe am öffentlichen Leben aus.
daten.txt - 22.10.2024
Ich bin wohl nicht krank genug um eine passende Hilfe zu bekommen
Es ware auch nicht schlecht wenn ich eine Barierefreie Wohnung bekäme
aber es gibt hier in Mainz keine Stelle die mich da unterstützt.
Ich selbst kann ja keinerlei Wege mehr selbstständig erledigen,
also bin ich zwingend auf fremde Hilfe angewiesen die ich aber nicht bekomme.
Man wird von vielen Stellen auf den Pflegestützpunkt verwiesen
Wir haben Ihre Schilderung gelesen und möchten Ihnen die Empfehlung geben,
sich an einen Pflegestützpunkt zwecks eines Beratungstermins zu wenden.
Die Pflegestützpunkte kennen sich sowohl mit den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
als auch mit den verfügbaren Dienstleistern vor Ort aus.
Ich hoffe, dass man Ihnen dort Tipps geben kann, wie Sie Hilfestellung bekommen können.
Auszug vom
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Die 135 rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte sind auch zum Thema Wohnraumanpassung wohnortnahe Anlaufstellen,
die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen kostenfrei beraten und aktiv unterstützen.
Die Fachkräfte der Pflegestützpunkte machen sich ein Bild über die Wohnsituation der betroffenen Person sowie den Hilfe- und Pflegebedarf.
Gemeinsam mit dem hilfebedürftigen Menschen und dessen Angehörigen erarbeiten sie einen individuellen Hilfeplan.
Das dumme daran :
Diese Mitarbeiterin des Pflegestützpunktes sagte mir auf meine Anfrage ich bräuchte etwas mehr Hilfe wortwörtlich,
sie kennt Leute die wirklich krank sind
Meine Antwort Sie solle mal das Attest meiner Arztin lesen und ihre Antwort war nur
Papier ist geduldig (HALLO, gehts noch ?)
Nach deren Aussage bin ich bin wohl nicht krank genug um eine passende Hilfe zu bekommen.
meine Krankheiten und der kausale Zusammenhang
von den Ursachen
fehlende Beckenarterien, Hörbehinderung, Gleichgewichtsstörungen, koronare Herzkrankheit, Bluthochdruck, Wirbelsäulensyndrom, ischämischen Schlaganfall
und deren Auswirkung
fehlende Durchblutung vieler Organe (Muskeln / Bänder) im kompletten Hüftbereich, Hörbehinderung, Gleichgewichtsstörungen, Herzleistungsminderung, Funktionsstörung der Wirbelsäule, linke Seite ist nur noch eingeschränkt nutzbar
Man sollte immer auch das ärztliche Attest beachten welches meine Probleme leider zu gut beschreibt.
und seit vielen Monaten allein in der Wohnung
die ich ohne fremde hilfe auch nicht mehr verlassen kann.
Nachweislich schwerbehindert aber jede Hilfe gestrichen ,
Am 25.11.2022 hat sich eine unabhängige Gutachterin/ein unabhängiger Gutachter Ihre Pflegesituation erneut angeschaut.
Nach dem Gutachten können Sie Ihren Alltag inzwischen wieder selbstständiger bewältigen,
sodass Ihre Einschränkungen aktuell dem Pflegegrad 1 entsprechen.
Gutachten (MD) vom 25.11.2022 - Sie können Ihren Alltag inzwischen wieder selbstständiger bewältigen
fast nur noch mit dem Rollstuhl bewegen
und das nennen die wieder selbstständiger bewältigen.
somit bekomme ich aber auch keinerlei personelle Hilfe mehr. ( Pflegedienst )
Ebenso besch..... sieht es mit der Körperpflege aus da ich massive Einschränkungen habe.
Die Füße - ich kann mir keine Fußnägel schneiden und auch die Füße nicht mehr waschen.
Beim duschen (nur im sitzen) kann ich mit der linken Hand nicht die rechte Seite waschen.
Gutachterliche Stellungnahme:
Eine besondere Bedarfskonstellation liegt bei dem Versicherten nicht vor.
Gehen sowie anheben der Beine im Sitzen war während des Hausbesuchs langsam aber ausreichend sicher möglich.
Eine besondere Bedarfskonstellation besteht bei einem vollständigen Verlust der Greif-, Gehund Stehfunktion
Wir ermitteln im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens nach bundeseinheitlichen
Standards die Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
→ Diese bundeseinheitlichen Standards werden aber
von den Mitarbeitern des medizinischen Dienstes anders ausgelegt!
und zwar immer zum Nachteil der Betroffenen .
eine unabhängige Gutachterin/ein des Medizinischen Dienstes {MD) Mainz
Gutachterin/Gutachter:
Das Begutachtungsverfahren bei Ihnen führt Frau Hauschild + lfr Litka durch
Hauschild, F. Pflegefachkraft im Medizinischen Dienst
Litka, S Pflegefachkraft im Medizinischen Dienst
gilt das Strafgesetzbuch (StGB) § 278
Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse auch für Falschaussagen des medizinischen Dienstes ?
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 278 Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr als Arzt oder andere approbierte Medizinalperson
ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen ausstellt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf
Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig
oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unrichtigem
Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate
betreffend übertragbare Krankheiten unrichtig ausstellt.
→ das gilt aber nicht für den MD
MD = da gelten wohl die Gesetze nicht !
In dem sogenannten Gutachten stehen nur Falschaussagen !
unter anderem
Treppensteigen sei dem Versicherten nur erschwert möglich. ( unmöglich )
Er halte sich am
→ Handlauf beidseits fest.
Ungenutzte Hilfsmittel • Hausnotrufgerät
( das ist kein Telefon , so etwas wird nur in einer Notsituation benutzt )
wieso soll ich das nutzen ohne zwingenden Grund ( Ungenutzte Hilfsmittel )
gutachtertiche Bewertung
Ein Telefon kann von dem Versicherten selbst bedient werden, somit ist Kontaktpflege zu
Personen außerhalb des direkten Umfeldes selbst möglich,
( weder im direkten Umfeld noch außerhalb kenne ich noch jemanden !
also nützt mir das nichts "Ein Telefon kann von dem Versicherten selbst bedient werden" )
wen soll ich denn da anrufen - den medizinischen Dienst ? oder die Krankenkasse ?
seltsam ist das ganze schon,
Versorgungsamt - Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht
im Anschluss an den Bescheid vom 21.11.2022 erhalten Sie anliegend: den Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen
• G Erhebliche Gehbehinderung
• B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
• aG Außergewöhnliche Gehbehinderung
Wohnraumanpassung , barrierefreie Wohnung , laut Sozialgesetzbuch eine teilnahme am öffentlichen Leben ,
Der Weg zur Tafel oder die Kleiderkammer ist mir somit auch versperrt
Ich kann ja noch nicht einmal zum Bäcker oder Aldi gehen wenn ich kein Brot mehr habe ,
oder einfach nur einmal ein Brötchen holen.
Oder einfach mal einen Brief wegschicken, geht nicht weil der Briefkasten 500 Meter entfernt ist.
Oder einfach mal zum Briefkasten um nach Post zu sehen ob wieder mal eine neue Kürzung , Ablehnung gekommen ist.
Oder einfach mal den Müll in die Mülltonne zu bringen, alles ist mir verwehrt.
Ich bin alleine und habe keine Verwandte oder Bekannte die mir Wege erledigen könnten.
Somit bin ich nur noch an die Wohnung gebunden, keine sozialen Kontakte,
keine teilnahme am öffentlichen Leben und Wege erledigen somit unmöglich.
Selbst der sogenannte Rechtsweg ist für mich ausgeschlossen denn ich kann ohne Hilfe die Wohnung nicht verlassen.
Zum Beispiel bräuchte ich eine Rechtsberatung, aber wie komme ich aufs Gericht um diese zu beantragen.
also einfach nur ein ? Mensch ? = 3. oder 4. klasse
und keinerlei Unterstützung , also bin ich es nicht mehr wert zu LEBEN ? denn das ist so kein Leben mehr.
Mein Problem an der ganzen Sache ist,
ich bin zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen
und wohne aber im Hochparterre und habe keine Chance mit dem Rollstuhl die Treppe zu benutzen
geschweige denn eine Arztpraxis aufsuchen ohne fremde Hilfe die ich aber nicht bekomme.
So sollte man nicht mit alten , kranken und schwerbehinderten Menschen umgehen.
Grundgesetzlicher Anspruch auf gesundheitliche Versorgung
Für einen aus dem Grundgesetz abzuleitenden Anspruch auf gesundheitliche Versorgung kommt
das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (dazu unten Ziff.
2.1.) und das Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG (dazu unten Ziff. 2.2.) in Betracht.
Und wie bekommt man den Grundgesetzlichen Anspruch auf gesundheitliche Versorgung ?
Am schlimmsten ist die Mentalität der zuständigen Mittarbeiter in den zuständigen Ämtern und Behörden.
Man bekommt von fast allen gesagt, wenn Ihnen unsere Entscheidung (Ablehnung,Streichung, Kürzung) nicht
gefällt dann steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Das trifft auch auf alle Rechte zu die einem laut Gesetz (Grundgesetz, Bürgerliches und Sozialgesetzbuch)
zustehen, wenn man kein Geld für einen Anwalt hat.
Dann kann man seine sogenannten Rechte auch nicht durchsetzen, also hat man auch keine RECHTE !
Für einen Sozialstaat / Rechtsstaat echt erbärmlich.
So lebe ich in einem vollkommen rechtslosen Raum,
Die Menschenwürde ist die erste Regel im deutschen Grundgesetz.
Sie ist die erste Regel, weil sie so wichtig ist.
Der Staat darf die Menschenwürde nicht verletzen.
Und der Staat muss Menschen schützen, wenn ihre Menschenwürde verletzt wird.
die Ausübung der Tätigkeit des Medizinischen Dienstes {MD) Mainz entspricht einer Zeit vor über 80 Jahren.
reines Menschenverachtendes Verhalten gegenüber Menschen in Not (siehe weiter oben)
Die zusammenarbeit der Krankenkassen und Ihrer Helfer, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen,
verstösst gegen geltentes Recht und jegliche Menschenwürde Art.1 Abs.1 GG