Mit Freundlichkeit am Telefon ☎️wird gespart oder es wird einfach im Gespräch aufgelegt😠.
Bewertungen/Techniker_Krankenkasse_TK_Mainz/inhalt.txt - 24.07.2025
Techniker Krankenkasse - TK MainzMit Freundlichkeit am Telefon ☎️wird gespart oder es wird sogar einfach im Gespräch aufgelegt😠.
also zu einen Kassenwechsel zu dieser Kasse kann ich nur abraten, wenn man auf diverse Hilfen angewiesen ist.
Auch die Zahlungsmoral ist unter aller S..,
bis heute (24.07.2025) habe ich das mir zustehende anteilige Pflegegeld ab 1.5.2025 noch nicht bekommen.
(Unterschlagung von zustehenden Leistungen, es wird ohne Kommentar einfach nicht bezahlt)
Und jetzt wird meine Kombinationsleistung einfach abgestellt mit der Begründung
Die TK meint jetzt :
"in unserem Telefonat vom 4. Juni 2025 bestägten Sie uns, dass Sie keine private
Pflegeperson haben, die Sie in Ihrer häuslichen Pflege und Betreuung unterstützt.
Der Gesetzgeber sagt aber folgendes :
Im Hinblick auf das Pflegegeld wird der umgewandelte Betrag so behandelt, als hätte man für den Betrag,
den man erstattet bekommt, Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezogen.
So kann man den Bezug der Kostenerstattung beispielsweise auch mit dem Bezug eines
anteiligen Pflegegeldes im Rahmen der Kombinationsleistung verbinden.
Die TK meint jetzt :
Wir stellen daher Ihre Leistung entsprechend um.
Ab dem 1. Juli 2025 erhalten Sie für die häusliche Pflege die Pflegesachleistungen.
Hierfür zahlen wir bis zu 796 EUR monatlich. Dies gilt, wenn Sie durch einen zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst mit Vergütungsvertrag versorgt
werden.
Ein Anspruch auf Pflegegeld besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Aus Kulanzgründen haben wir von einer rückwirkenden Umstellung abgesehen und
nehmen die Anpassung erst ab dem 1. Juli 2025 vor."
Und das Pflegegeld davor bekomme ich trotzdem nicht gezahlt, also wird das ganze doch rückwirkend gestrichen. Auch die gesetzliche Bindung von 6 Monaten wir hiermit nicht eingehalten.
welches aber schon genehmigt war.
"Sie erhalten von uns ab dem 1. März 2025 in der häuslichen Pflege Kombinations-Leistungen
des Pflegegrads 2. Diese beinhalten Pflege-Sachleistungen von bis zu 796 EUR monatlich.
Die Pflege übernimmt ein zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienst, der direkt mit uns abrechnet.
Zusätzlich zahlen wir ein Pflegegeld von bis zu 347 EUR im Monat. Die Höhe des Pflegegelds
hängt dabei von der Höhe der in Anspruch genommenen Sachleistungen ab."
Der Gesetzgeber sagt aber folgendes :
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Kombinationsleistung eine flexible Möglichkeit ist,
Pflegeleistungen zu kombinieren, wobei eine Mindestbindungsfrist von 6 Monaten zu beachten ist,
sofern keine wesentliche Änderung der flegesituation eintritt.
Also Finger weg von dieser Krankenkasse, die machen nur Probleme wenn man auf Hilfe angewiesen ist.
und dann diese seltsame Interpretation der TK !
Die TK meint jetzt :
- Wir möchten darauf hinweisen, dass die dargestellte Regelung – wonach bei Bezug von Kombinationsleistungen keine Pflicht zur Pflegeberatung besteht – nicht auf Fälle zutrifft, in denen lediglich ein Übertrag aus nicht ausgeschöpften Sachleistungen
erfolgt, ohne dass tatsächlich Sachleistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden.
In diesem Fall handelt es sich nicht um eine echte Kombinationsleistung im Sinne des Gesetzes,
sondern weiterhin um den Bezug von ausschließlich Pflegegeld,
ergänzt durch den Übertrag ungenutzter Sachleistungsansprüche gemäß § 38a SGB XI.
Der Gesetzgeber - Bundesministerium für Gesundheit
sagt aber eindeutig = Im Hinblick auf das Pflegegeld wird der umgewandelte Betrag so behandelt, als hätte man für den Betrag, den man erstattet bekommt, Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezogen. So kann man den Bezug der Kostenerstattung beispielsweise auch mit dem Bezug eines anteiligen Pflegegeldes im Rahmen der Kombinationsleistung verbinden.
Die TK stellt sich somit über bestehende Gesetze.
Bewertungen/Techniker_Krankenkasse_TK_Mainz/daten.txt - 12.07.2025
Übermittlung meiner Nachricht und Unterlagen an die TK
Thema - Übertrag aus den Sachleistungen (TK)
Klarstellung zur Pflegeberatungspflicht nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Übertrag ausSachleistungenDazu sollte man die Gesetze richtig lesen und nicht irgendetwas hinein interpretieren.
Nirgends steht im § 37 SGB 11 - Einzelnorm.pdf etwas über "Übertrag aus Sachleistungen"
und dann diese seltsame Interpretation der TK !
- Wir möchten darauf hinweisen, dass die dargestellte Regelung
– wonach bei Bezug von Kombinationsleistungen keine Pflicht zur Pflegeberatung besteht
– nicht auf Fälle zutrifft, in denen lediglich ein Übertrag aus nicht ausgeschöpften Sachleistungen
erfolgt,ohne dass tatsächlich Sachleistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden.
In diesem Fall handelt es sich nicht um eine echte Kombinationsleistung im Sinne des Gesetzes,
sondern weiterhin um den Bezug von ausschließlich Pflegegeld,
ergänzt durch den Übertrag ungenutzter Sachleistungsansprüche gemäß § 38a SGB XI.
Nachzulesen beim www.bundesgesundheitsministerium.de
Hier kann es jeder nachlesen
1.3.2 Umwandlungsanspruch Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 besteht
im Rahmen des Umwandlungsanspruchs noch eine weitere Möglichkeit,
eine Kostenerstattung für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu erhalten:
Schöpfen Pflegebedürftige den monatlichen Leistungsbetrag,
der in dem jeweiligen Pflegegrad für ambulante Pflegesachleistungen durch Pflegedienste oder Betreuungsdienste vorgesehen ist, nicht oder nicht vollständig aus,
können sie den nicht verbrauchten Betrag auch für anerkannteAngebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen,
die sie imselben Monat genutzt haben.Um die Kostenerstattung im Rahmen dieses Umwandlungsanspruchs zu erhalten,
sind bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen,
das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, entsprechende Belege einzureichen.
Maximal dürfen auf diese Weise 40 Prozent des für häusliche Pflegesachleistungen
nach §36 SGB XI vorgesehenen Leistungsbetrags zugunsten von Angeboten
zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden.
Im Hinblick auf das Pflegegeld wird der umgewandelte Betrag so behandelt,
als hätte man für den Betrag, den man erstattet bekommt,
Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst oder Betreuungsdienst bezogen.
So kann man den Bezug der Kostenerstattung beispielsweise auch mit dem Bezug
eines anteiligen Pflegegeldes im Rahmen der Kombinationsleistung verbinden.
Und nicht wie die Techniker Krankenkasse (TK) das darstellt !
somit stellt sich diese Krankekasse über bestehende Gesetze und mach Ihre eigenen zum Gesetz
nur um den Menschen Die schon kein LEBEN mehr haben das leben noch schwerer zu machen - Hauptsache ablehnen und MACHT ausüben !"