Elternunterhalt
Erwachsene Kinder müssen das für die eigene Altersvorsorge gedachte Vermögen nicht aufbrauchen, um den Unterhalt ihrer Eltern zu finanzieren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein unterhaltspflichtiges Kind grundsätzlich berechtigt bis zu fünf Prozent seines Bruttoeinkommens für die zusätzliche private Altersversicherung aufzuwenden. Dieses bis zur Rente angesparte Vermögen ist somit vor dem Zugriff der ARGE sicher. (BSG, Az: XII ZR 98/04)
Sterbegeldversicherung
Beiträge aus einer
Sterbegeldversicherung gehören zum sogenannten Schon-Vermögen eines
ALG2-Empfängers. Das für eine angemessene Bestattung angesparte Vermögen darf
bei der Hartz4-Leistungsberechnung nicht hinzugezogen werden.
Die
Betroffenen haben das Recht, zu Lebzeiten für die Durchführung und Bezahlung der
eigenen Bestattung zu sorgen. (OLG Schleswig, Az 2 W
252/06)
Bestattungspflicht
Wenn Langzeitarbeitslosen finanziell nicht zugemutet werden kann, ihrer Bestattungspflicht für einen verstorbenen Verwandten nachzukommen, steht die jeweilige Kommune in der Pflicht. Sie muss die Bestattung übernehmen, jedoch nur im Rahmen der ortsüblichen Kosten. (SG Düsseldorf, S 35 SO 12/06)
Widerspruch einlegen?
Zahlreiche ALG-II-Bezieher klagen gegen ihre Hartz-IV-Bescheide. Jeder Betroffene kann gegen seinen Bescheid Widerspruch einlegen. Hilfe bei der Antragstellung einer Klage bekommen Sie von Fachanwälten (Achtung: honorarpflichtige Beratung), karitativen Einrichtungen oder Arbeitsloseninitiativen
BrillenträgerEine Brille müssen ALG-II-Empfänger von ihrem Regelsatz bezahlen. Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen ist es nämlich zumutbar, die Brille vom ALG II zu zahlen, auch wenn die Sehhilfe 125 Euro kostet. Zwar kann laut Sozialgesetzbuch bei dringenden Anschaffungen ein zurückzahlbares Darlehn bewilligt werden - Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen, so entschieden die Richter, gehören nicht dazu. (OVG Bremen, Az: S 19 AS 238/06)
Krankenhausgeld
Krankenhaustagegeld, das eine private Versicherung einem ALG-II-Empfänger auszahlt, gilt nicht grundsätzlich als Einkommen. Daher darf dieses zusätzliche Geld nicht zur Leistungskürzung durch die Arbeitsagentur führen. Das Krankenhaustagegeld dient z. B. der Absicherung von Fahrtkosten oder Haushaltshilfen. Es deckt also die Kosten, die zusätzlich zum Klinik-Aufenthalt anfallen. (SG Dortmund, S 22 (31, 48) AS 532/05)
Rehabilitation
Die Arbeitsagentur ist nicht berechtigt, einem Bezieher von Arbeitslosengeld II die Verpflegungs-Leistung zu kürzen, nur weil dieser in einer Reha-Klinik stationär behandelt wird. Das Essen in der Klinik mindere den "Bedarf" des Arbeitslosen nicht und sei auch kein "zu berücksichtigendes Einkommen". (LSG Rheinland-Pfalz, L 3 ER 144/07)
Heizmaterial
Die Kosten für Heizöl oder Holz sollen erstattet werden, wenn sie angefallen sind. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Hierfür monatliche Heizkostenpauschalen festzulegen, sei mit dem Gesetz nicht vereinbar. Der Bedarf für Heizmittel entsteht, wenn für den Bewilligungszeitraum kein Brennmaterial mehr vorhanden ist. Hat man aber bereits Heizmaterial gekauft, bevor man ALG II-Empfänger wurde, werden die Kosten dafür nicht erstattet. (BSG, Az: B 7b AS 40/06 R)
Heizkosten
Wer krankheitsbedingt viel zuhause ist, muß auch mehr heizen. ALG II-Empfänger haben ein Recht darauf, dass die höheren Heizkosten von der ARGE übernommen werden müssen. Die Richter haben ebenfalls anerkannt, dass sich Langzeitarbeitslose deutlich länger in ihrer Wohnung aufhalten als erwerbstätige Personen. Somit müssen sie auch mehr heizen. (SG Duisburg S 10 AS 136/07 ER)
Bespitzelung
Die Bespitzelung von Langzeitarbeitslosen durch Außendienst-Mitarbeiter der ARGE hat das Düsseldorfer Sozialgericht als rechtswidrig eingestuft. Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten des Empfängers von Arbeitslosengeld II widersprechen dem Datenschutzrecht. Sozialdaten wie Wohnungsgröße und Ausstattung sind vorrangig beim Betroffenen zu erheben und nicht heimlich an der Tür des Nachbarn. (SG Düsseldorf; Az.: S 35 AS 343/05 ER)
Haushaltshilfe
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Dieses Urteil gilt auch dann, wenn man bereits zu Sozialhilfe-Zeiten eine Haushaltshilfe erstattet bekommen hat. Menschen die an einer Behinderung leiden, können diese Hilfe über die Pflegeversicherung abdecken. (BSG, Az.: B 8/9b SO 12/06 R)
Schulmaterial
Rund 1,9 Millionen Kinder unter 15 Jahren leben in Deutschland von Hartz IV. In den Regelsätzen für das Arbeitslosengeld II ist jedoch kein Geld für Schreibhefte, Stifte und andere Lernmittel vorgesehen. Seit Oktober 2007 haben die betroffenen Familien zumindest Anspruch auf ein Darlehen für die nötigsten Schulmaterialien. Die Kinder sollen dadurch nicht noch mehr benachteiligt werden. (SG Hannover, Az.: S 46 AS 431/05 ER und S 46 AS 531/05 ER)
Diabetes
Nach einer Entscheidung des
Sozialgerichts Dresden haben an Diabetes erkrankte Arbeitslosengeld II-
Empfänger grundsätzlich keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Nach neusten
Erkenntnissen von Fachärzten wird von besonderen Diätprodukten abgeraten und
eine ausgewogene Mischkost empfohlen. Die sei in jedem Lebensmittelgeschäft
erhältlich und verursache keinerlei Mehrkosten.
(SG Dresden: Az.: S 23 AS
1372/06 ER)
Neurodermitis
Arbeitslosengeld II-Empfänger, die unter Neurodermitis leiden, haben hingegen einen Anspruch auf Mehrbedarf für eine spezielle Ernährung. Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente können von der ARGE in Form eines Darlehens übernommen werden. Zusätzliche Leistungen, zum Beispiel für hautschonende Spezial-Bekleidung stehen den Betroffenen jedoch nicht zu. (LSG Bayern: Az.: L 7 B 204/AS ER)
Bluthochdruck
Bis auf wenige Ausnahmen können arbeitslose Bluthochdruck-Patienten keinen Mehrbedarf bei der ARGE geltend machen. Um sich diätgerecht zu ernähren, bräuchten die Betroffenen nicht in teuren Reformhäusern einzukaufen. Diäten zur Bekämpfung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen führten in der Regel nicht zu erhöhten Lebenskosten. (Hessisches LSG, Az.: L 6 AS 97/07)
Wohnungsgröße
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes in Kassel ist die Faustformel "45m² für die erste und 15 m² für jede weitere Person" unzulässig. Laut Urteil müssen die Wohnungsangebote am jeweiligen Wohnort berücksichtigt werden. Gibt es nur relativ große Wohnungen auf dem Mietmarkt, so wie in den neuen Bundesländern, dann muss die ARGE auch die etwas höhere Miete übernehmen. (BSG Kassel, Az.: B VIIb as 18/06)
Kinderbett
Junge Mütter, die Arbeitslosengeld II erhalten, haben Anspruch auf ein Kinderbett. Die Einschränkung: Die Arbeitsagentur muss kein neuwertiges, sondern nur eine gebrauchtes Bett finanzieren - wenn es Zwillinge werden zwei. Ein weiters Urteil hat festgelegt, dass ein Paar mit Baby Anspruch auf eine 3-Zimmer-Wohnung hat. (LSG NRW, Az.: L 20 B 93/06 AS ER)
Heizkosten
Auch hier gibt es ein Urteil zugunsten der Arbeitslosengeldempfänger. Demnach müssen die vom örtlichen Energieversorger festgelegten Heizkostenabschläge von der ARGE bezahlt werden. Der Anspruch auf Übernahme der Heizkosten besteht auf die tatsächlich verbrauchte Energiemenge, solange nicht Anhaltspunkte für ein unangemessenes Heizverhalten vorliegen. (LSG NRW, Az.: L 1 B 49/06 AS)
Partner-Vermögen
Laut einem Urteil des Landessozialgerichtes Hamburg darf das Einkommen und Vermögen des Partners erst auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden, wenn die Verliebten mindestens ein Jahr zusammen leben. Denn erst dann ist ein Paar ein Paar, so die Rechtsprechung. Auch eine sexuelle Beziehnung sei kein hinreichendes Kriterium für eine eheähnliche Gemeinschaft. Die zeige sich nach Ansicht der Richter erst durch den eindeutigen Willen, in Notsituationen füreinander auch finanziell Verantwortung zu tragen. (LSG Hamburg, Az.: L 5 B 21/07 ER AS)
Umzug
Kann ein Hartz-IV-Empfänger aus stichhaltigen Gründen einen von der ARGE gewünschten Umzug in eine kleine Wohnung nicht selber organisieren, muss die Arbeitsagentur ein Umzugsunternehmen beauftragen und bezahlen. Bei einem Umzug haben ALG-II-Empfänger außerdem grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung der Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung. Die Kosten müssen jedoch angemessen sein und vorher vertraglich vereinbart werden. (LSG Hamburg, Az.: L 5 B 111/06 ER AS9)
Klassenfahrt
ALG-II-Empfänger bekommen von der Arbeitsagentur die Kosten für Klassenfahrten ihrer Kinder bezahlt, egal wie hoch die Kosten sind. Auch Skikurse, die in der Schule oder bei Klassenfahrten auf dem Programm stehen, müssen von der ARGE bezahlt werden. Die Schüler sollen, so urteilte das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, in die Klasse integriert und nicht ausgeschlossen werden. (SG Lüneburg, Az.: S 24 AS 492/07 ER)
Hartz-IV-Urteile: Behördenzoff
Streiten Behörden darum, wer für
einen kranken Arbeitslosen finanziell aufkommen muss, so darf das nicht zu
Lasten des ALG-II-Empfängers gehen. Im konkreten Fall war ein Mann schwer
erkrankt. Aber weder Krankenkasse noch Arbeitsagentur wollten zahlen.
Schließlich verpflichtete das Gericht die Arbeitsagentur. (SG Dortmund, Az: S 5
AL 200/02)
Hartz-IV-Urteile: Rezepte
Gefährdet Krankheit die Existenz von
ALG-II-Empfängern, muss die ARGE für Medikamente und Pflegeprodukte einspringen.
Da die Tochter einer Arbeitslosen an einer schweren Neurodermitis litt, wuchsen
der Mutter die Kosten pro Monat über den Kopf. Für die medizinische
Grundversorgung aber ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. (SG Lüneburg,
Az: S 30 AS 328/05)
Hartz-IV-Urteile: Krankenhaus
Langzeitarbeitslose dürfen ihr Krankenhaus-Tagegeld prinzipiell behalten. Es auf die ALG-II-Bezüge anzurechnen, ist rechtswidrig. Auch darf die kostenfreie Verpflegung in einem Krankenhaus oder einer Reha-Klinik nicht zu einer Leistungskürzung führen. (LSG Niedersachsen-Bremen, Az: L 8 AS 186/07 ER) (LSG Sachsen, Az: L 3 AS 69/07)
Hartz-IV-Urteile: Wohnungsmodernisierung
Wenn Wohnungen auf Vordermann
gebracht werden, will der Vermieter dafür oft mehr Geld haben. In einem
konkreten Fall in Hessen hatte sich das Amt geweigert, die höhere Miete zu
zahlen. Das Gericht aber gab dem ALG-II-Empfänger Recht. Die Mietkosten muss das
Amt zahlen - sofern die Wohnung nicht mit einer Luxusausstattung versehen wurde.
(Hessischer LSG, Az.: L 9 AS 260/06)
Hartz-IV-Urteile: Hauseigentümer
Häufig überschreiben Eltern den
Kindern zu Lebzeiten ihr Haus, um Steuern zu sparen. Dabei werden Vater und
Mutter oft ein lebenslanges Nutzungsrecht zugesichert. In einem solchen Fall
gelte das Haus nicht als verwertbares Vermögen, urteilten die Richter.
Schließlich sei nicht absehbar, wann das Haus zu Geld gemacht werden könne. (BSG
Kassel, Az.: B 14/7b AS 46/06 R)
Hartz-IV-Urteile: Eigenheimzulage
Die Eigenheimzulage darf beim
Arbeitslosengeld II nicht als Einkommen angerechnet werden. Der Zweck der Zulage
liege nicht in der Vermögensmehrung, sondern sei vielmehr Teil einer privaten
Altersvorsorge, so die Richter. Dies gelte aber nur, wenn das Geld nachweislich
zum Bau oder zur Anschaffung des Eigenheimes verwendet wird. (LSG
Niedersachsen-Bremen, Az: L 8 AS 39/05 ER)
Hartz-IV-Urteile: Kinderbesuch
Hat ein arbeitsloser Vater nach einer Scheidung häufig seine Kinder zu Besuch, kann er einen Anspruch auf eine größere Wohnung haben. Normalerweise müssen sich Alleinlebende mit 45 Quadratmetern zufrieden geben. Bei regelmäßigen und häufigen Besuchen der Kinder sei aber eine größere Wohnung angemessen, urteilte das Sozialgericht Aachen. (SG Aachen, Az: S 14 AS 80/07)
Hartz-IV-Urteile: Heizkosten
Auch hier gibt es ein Urteil
zugunsten von ALG-II-Empfängern: Demnach müssen die vom Energieversorger
festgelegten Heizkostenabschläge von der ARGE bezahlt werden. Der Anspruch auf
Übernahme besteht auf die tatsächlich verbrauchte Energiemenge, solange nicht
unangemessen geheizt wird. (LSG NRW, Az.: L 1 B 49/06 AS)
Hartz-IV-Urteile: Stromschulden
Hat ein ALG-II-Empfänger Schulden
bei seinem Energieversorger und der droht ihm den Strom abzuklemmen, so muss ihm
die ARGE ein Darlehen geben. Denn - so die Richter - die Versorgung mit Energie
gehört in Deutschland zum Mindeststandard. (LSG Berlin-Brandenburg Az.: L 25 B
459/06 AS ER)
Hartz-IV-Urteile: Klassenfahrt
Die Arbeitsagentur muss
ALG-II-Emfpängern die Klassenfahrten ihrer Kinder bezahlen - egal wie hoch die
Kosten sind. Auch Skikurse, die auf dem Lehrplan stehen, müssen von der ARGE
übernommen werden. Die Schüler sollen in die Klasse eingebunden und nicht
ausgeschlossen werden. (SG Lüneburg, Az.: S 24 AS 492/07
ER)
Hartz-IV-Urteile: Kinderbett
Junge Mütter, die Arbeitslosengeld
II erhalten, haben Anspruch auf ein Kinderbett. Die Einschränkung: Die
Arbeitsagentur muss kein neuwertiges, sondern nur ein gebrauchtes Bett
finanzieren - wenn es Zwillinge werden: eben zwei. Außerdem hat ein Paar mit
Baby Anspruch auf eine 3-Zimmer-Wohnung. (LSG NRW, Az.: L 20 B 93/06 AS
ER)
Hartz-IV-Urteile: Kinderbesuch
Kann es sich ein arbeitsloser Vater nach einer Scheidung nicht leisten, regelmäßig seine Kinder zu treffen - so steht ihm mehr Geld zu. Konkret ging es um Fahrtkosten, die ihm laut Urteil die Bundesagentur für Arbeit erstatten muss. (BSG Kassel, Az: B 7b AS 14/06 R)
Hartz-IV-Urteile: Autofahrer
Arbeitslose dürfen ihr Auto behalten
- sofern es nicht mehr als 7.500 Euro wert ist. Erst dann wird es als Vermögen
auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das hat das Bundessozialgericht
entschieden. Im konkreten Fall hielt die ARGE nur ein Fahrzeug mit einem Wert
von 5.000 Euro für angemessen und hat deshalb die Unterstützung verweigert.(BSG
Kassel, Az: B 14/7b AS 66/06 R)
Hartz-IV-Urteile: Fahrtkosten
Und noch in einer weiteren Entscheidung urteilten die Richter zugunsten von Arbeitslosen. So müssen Jobcenter ALG-II-Empfängern auch geringe Fahrtkosten erstatten, wenn sie zu Pflichtterminen ins Amt eingeladen werden. Das Gericht verwarf damit eine Grenze von sechs Euro bei der Erstattung. Schließlich zähle für die Arbeitslosen jeder Euro. (BSG Kassel, Az: B 14/7b AS 50/06 R)
Hartz-IV-Urteil "Ratenzahlung"
Hat ein ALG-II-Empfänger ein Auto auf Pump gekauft, kann er die Raten absetzen. Allerdings nur, wenn der Wagen für die Fahrt zur Arbeit notwendig und das Auto wertmäßig angemessen ist. Damit sprach das Hessische Landessozialgericht dem Kläger einen höheren Leistungsanspruch zu.(Hessisches LSG, Az: L9AS69/06 ER)
(Stand der Aussagen: Februar 2008)