Vom
26.07.2008
Von
Mara Braun
"Wenn ich da hochlaufe, bekomme ich schlimmstenfalls einen
Herzinfarkt!" Alfred Eger findet drastische Worte, wenn es um
die Erreichbarkeit des Jobcenters auf dem Rodelberg geht. "Der
Fußweg von der Haltestelle `Pariser Tor` hoch zur Arge ist für
mich unzumutbar, denn ich leide an Asthma und Arthrose. Aber
einen fahrbaren Untersatz besitze ich nicht", erklärt der
58-Jährige. Früher habe er die AZ-Lesertelefon
Treppe zum Parkplatz vorm Jobcenter als Abkürzung benutzt,
"aber die ist erst recht lebensgefährlich", ärgert er sich.
Das Jobcenter werde er deshalb nicht mehr persönlich
aufsuchen. Einen zuletzt für Juni anberaumten Termin habe er
nicht wahrgenommen. "Das hatte keine Konsequenzen, weil ich
krankgeschrieben war, aber jetzt sollte ich wieder da hoch.
Und auf meine Post, wie ich das mit den vorliegenden
Einschränkungen bewerkstelligen soll, kam keine Antwort." Erst
mehrfache Nachfragen hätten zu einem Ergebnis geführt,
berichtet Eger. "Meine aktuelle Angelegenheit durfte ich nun
per Post klären, aber das ändert nichts am Grundproblem. Ich
frage mich auch, wie Gehbehinderte dort hochkommen sollen,
denn ein Taxi zahlt das Jobcenter ja nicht."
Dieser Schilderung widerspricht Sabine Asmis,
Pressesprecherin der Agentur für Arbeit, auf AZ-Nachfrage
deutlich. "Gehbehinderungen unserer Kunden sind ja in der
Regel dem Reha-Team bekannt, dann wird einer Einladung ins
Jobcenter direkt der Reisekostenantrag beigelegt", erklärt
sie. Betroffene könnten dann Taxen oder Behindertenfahrdienste
nutzen, die Kosten würden erstattet. "Und das Gebäude selbst
ist natürlich barrierefrei, da gibt es keinerlei Probleme",
betont sie.
Liege bei einem Kunden keine Gehbehinderung, aber eine
vorübergehende gesundheitliche Einschränkung vor, sei die
Lösung fallabhängig. "Viele Angelegenheiten können per Post,
Telefon oder über einen Bevollmächtigten geregelt werden",
erläutert Asmis. Gespräche zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt jedoch müssten persönlich geführt werden. "Ist
der Kunde krankgeschrieben, setzt der Berater einen neuen
Termin an", erklärt sie, "liegt der Fall so, dass ein Kunde
dauerhaft nicht in der Lage ist, das Jobcenter zu erreichen,
muss er dies seinem Berater mitteilen und es liegt in dessen
Ermessen, ob Fahrtkosten erstattet werden." Probleme mit
diesem Prozedere seien ihr bislang nicht bekannt, betont die
Pressesprecherin. "Sollte im Kontakt mit dem Berater doch mal
etwas schief laufen, rate ich den Kunden, sich mit Beschwerden
ans Kundenreaktionsmanagement zu wenden."
Keinesfalls sollte allerdings die angesprochene Treppe
benutzen werden: "Die befindet sich in Privatbesitz und das
ist auch eindeutig so beschildert."