Dass der Mieter für einen Schaden verantwortlich ist, muss der Vermieter aber nachweisen können. In vielen Mietverträgen sind aber Kleinreparaturklauseln enthalten. Dann muss der Mieter die Reparatur auch bezahlen, wenn er den Schaden nicht verursacht hat.Allerdings nur bis zu dem Höchstbetrag, wie er im Mietvertrag über die Kleinreparaturklausel vereinbart ist. Ist der Schaden höher als dieser Betrag muss der Mieter nicht zahlen.Der Vermieter kann die Kosten für einen Schaden auch nicht über die Nebenkostenabrechnung fordern. Denn es handelt sich dabei um Instandsetzung und das gehört nicht zu den Betriebskosten.Abflussrohrverstopfung durch PapiermengenWenn ein Abwasserrohr in der Wohnung verstopft ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mieter oder dessen Besucher, an der Verstopfung ein Verschulden tragen. Das kann der Fall sein, wenn viel zu viel Toilettenpapier hineingeworfen wurde oder andere Dinge, die dort nicht hineingehören. Aber auch das muss der Vermieter nachweisen können. Benutzt der Mieter seine Toilette vertragsgemäß und es kommt zur Verstopfung, haftet er nicht für die Reparatur. Urteile verstopfter Abfluss: Wenn der Abfluss verstopft ist und ein Mieter deshalb nicht duschen kann, ist eine Mietminderung von 30% möglich (Urteil AG Köln). Das gilt allerdings nur dann, wenn der Mieter nachweislich keine Schuld an der Verstopfung hat.Abflussstau: Ein gelegentlicher Rückfluss von Fäkalien in der Toilette berechtigen zur 5% Mietminderung (AG Schöneberg).Wenn aus der Toilette (Mietminderung, Toilette nicht nutzbar) und der Badewanne wegen defekter Installation Fäkalien austreten, berechtigt das zu einer Mietminderung in Höhe von 38% (AG Groß-Gerau).Eine Minderung von 20 % ist gegeben, wenn Abwasser der oberen Wohnung in die Toilette der darunter liegenden Wohnung fließt, (AG Berlin-Neuköln)Ist der Badewannenabfluss verstopft oder defekt, ist eine Minderung zwischen 7,5 % und 3 % möglich (LG Potsdam)Kann der Vermieter nachweisen, dass die Verstopfung des Abflusses von einem Mieter schuldhaft verursacht wurde, haftet der Mieter für die Kosten der Beseitigung. Beispiel: Verursachung durch Einbringung von Katzenstreu und nur ein Mieter im Haus hält eine Katze) Bereits das Einwerfen von großen Mengen Toilettenpapier ohne zwischenzeitliches Spülen stellt eine Vertragsverletzung dar, da das zu einer Verstopfung führt. Die Rechnung muss dann der Mieter zahlen. (AG Saarburg)Dass der Mieter eine Verstopfung des Abflussrohres verursacht hat, muss der Vermieter im Streitfall beweisen können. Sind dem Mieter infolge der Abflussverstopfung Schäden entstanden, kann er vom Vermieter Ersatz verlangen, wenn der Vermieter die Verstopfung zu verantworten hat oder der Mangel schon bei Abschluss des Mietvertrages vorhanden war.Ist die Verstopfung von einem Mieter schuldhaft verursacht worden, dann kann der Vermieter von ihm Schadensersatz verlangen. Der Mieter kann keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Abwasseranlagen, die die außerhalb der Wohnung liegen, muss der Vermieter regelmäßig überprüfen.Will der Vermieter die Kosten für die Reinigung verstopfter Abwasserrohre auf den Mieter übertragen, muss er nachweisen können, dass die Verstopfung durch einen bestimmten Mieter verursacht wurde.Auch Bauliche Mängel sind nicht vom Mieter zu verantworten, wie ungenügendes Gefälle oder starke Verkalkung.Auch wenn der Abfluss in einer Küche durch Fettablagerungen, Essensreste und Haare nach längerer zeit verstopf ist, heißt es noch nicht, dass der Mieter die Reinigung zahlen muss. Es kann durchaus noch im normalen Gebrauch einer Mietwohnung liegen. ä.a. AG Ravensburg.Folgende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam:"Wenn bei Kanal- oder Leitungsverstopfungen der Verursacher des Schadens nicht ermittelt werden kann, haften alle Mieter anteilig für die Kosten der Schadensbeseitigung" (OLG Hamm).“Entsteht die Verstopfung nur durch einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wie z. B. durch Haare, die üblicherweise beim Duschen in den Abfluss gelangen, liegt noch kein Verschulden vor. Der Mieter muss nicht zahlen. Hilfreich ist es auch, den Rohrreinigerservice zu fragen, falls dieser den Schaden behoben hat, was dieser als Ursache für die Verstopfung sieht.Nur wenn ein Mieter nachweislich eine Abflussverstopfung schuldhaft verursacht hat, kann dieser Mieter zur Übernahme der Reinigungskosten verpflichtet werden. Der Vermieter muss beweisen, dass Mieter den Schaden verursacht hat, beispielsweise weil er Papierwindeln, Katzenstreu oder ähnliches über die Toilette entsorgt hat.Wenn also in einem Streitfall die Haftungsfrage unklar ist, muss der Vermieter belegen können, dass keine baulichen Gründe die Ursache für eine verstopfte Toilette sind. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Wenn die Mietsache defekt ist, muss der Vermieter den Schaden ersetzen Schäden, die dem Mieter entstehen, weil die Mietsache defekt ist, muss der Vermieter ersetzen beziehungsweise ausgleichen. Für entstandene Kosten einer verstopften Toilette kann je nach Ursache der Mieter oder eben auch der Vermieter zur Kasse gebeten werden. Das Mietrecht beschreibt im Zusammenhang mit eine verstopften Toilette die Haftungsfrage wie folgt: Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden, welche nicht auf eine normale Benutzung zurückgeführt werden können. Der Vermieter haftet für alle strukturellen Kosten, welche auf eine normale Abnützung der Toilette zurückgeführt werden können. Der Vermieter muss alle Kosten tragen, welche auch entstanden wären, ohne dass der Mieter die Toilette benutzt hätte. Wer zahlt also wann für eine verstopfte Toilette? Alle Schäden, welche auf eine normale Benutzung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Vermieters. Die folgenden Beispiele sind klare Indizien dafür, dass der Vermieter die Kosten für eine Behebung einer verstopften Toilette tragen und zahlen muss: Rohrbruch Verkalkungen in den Rohren Kanalsanierungen Wasserschaden von einem Nachbaren Umwelt bedingte Einflüsse wie Hochwasser Fehlkonstruktion Baumängel Wann muss der Mieter für die Kosten einer verstopften Toilette zahlen? Wer zahlt ist davon abhängig, ob der Mieter die Toilette sachgemäss benutzt hat. Hierbei sind folgende Ursachen klare Indizien dafür, dass der Mieter zahlen muss: Essreste verstopften die Toilette Katzenstreu Unsachgemässe Reinigung, oder keine Reinigung der Toilette Damenbinden in der Toiletten Windeln