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Mit der Anerkennung der geforderten Mietminderung von 438,16 ist die Angelegenheit abgeschlossen. Trotz-
dem ist Ihre Mahnabteilung der Auffassung,
dass weiterhin ein Kontostand von 427,80 Soll besteht.
Ich bitte darum, entsprechend Ihrem Anerkenntnis nunmehr auch den Kontostand zu korrigieren.
Auszug eines Schreibens meines Anwaltes zu ebenfalls nicht gerechtfertigten Forderung von Mietschulden
Auszug aus dem Schreiben vom 18.03.09
Wie mit Schreiben vom 01.10.2008 geschildert, halten wir Sie für eine Mietminderung nicht
berechtigt.
Aktuell
schulden
Sie uns:
Restmiete Oktober 2008
211,75
Restmiete November 2008
211,75
Auszug aus Mietkonto von dem Mahnschreiben am 10.11.08
Datum
Miete/Forderung
zu zahlen
gezahlt
Saldo
01.08.08
EGER, ALFRED
MIETE AUGUST 2008
339,95
171,75H
01.09.08
Soll-Miete September 2008
177,40
Vorauszahlg.f.Umlagen
128,20
305,60
133,85S
02.09.08
MIETE SEPTEMBER 2008
339,95
206,10H
01.10.08
Soll-Miete Oktober 2008
177,40
Vorauszahlg.f.Umlagen
128,20
305,60
99,50S
07.10.08
EGER, ALFRED
NEBENKOSTEN OKTOBER 2008
128,20
28,70H
01.11.08
Soll-Miete November 2008
177,40
Vorauszahlg.f.Umlagen
128,20
305,60
276,90S
05.11.08
EGER, ALFRED
NEBENKOSTEN NOVEMBER 2008
128,20
148,70S
Man beachte bitte den Saldo laut Mietkonto und obige Forderung der Wohnbau. !!!
Und ab November 2008 habe ich eine Mietminderung geltend gemacht welche bis zu einer Entscheidung durch
ein Gerichtsurteil nicht als Mietschulden deklariert werden darf.
Es wurde auch nie ein Nachweis erbracht das die Mietminderung von 438,16 aus dem Mietkonto genommen
wurde wie vom Anwalt gefordert.
Da man mir auch einen Einblick in mein Mietkonto verweigerte konnte ich natürlich nicht nachvollziehen ob
die angeblichen Forderungen der Wohnbau zutreffen.