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Alfred Eger, Mozartstraße 15, 55118 Mainz
An das
Amtsgericht Mainz
Ernst-Ludwig-Straße 7
55116 Mainz
Mainz, den 8. Oktober 2009
In Sachen
Wohnbau Mainz GmbH ./. Eger, A.
Az : 72 C 170/09
Die kostenpflichtige Abweisung der Klage wird beantragt
Begründung
Die Wohnbau Mainz stellt eine unberechtigte Forderung von angeblichen Mietschulden auf
welche nicht den Tatsachen entsprechen .
Man berechnet einfach die höhere Miete von 339,95 , obwohl ich mehrere Schreiben
bekommen habe welche eine Miete von 305,60 beinhaltet. Durch die geltend gemachte
Mietminderung welche einbehalten wurde inclusive der falschen Berechnungsgrundlage
wurden also falsche Angaben gemacht. Es darf nicht sein das man für den gleichen Zeitraum auf
verschiedenen Schreiben auch vollkommen verschiedene Summen ausweist.
Wie man aus den Anlagen ersehen kann , wurde schon einmal die Wohnbau angemahnt
sogenannte Mietschulden vom Mietkonto zu streichen welches wohl auch nicht geschehen ist.
Da die Wohnbau mir den Einblick (Kopie) in mein Mietkonto verweigerte konnte ich auch nicht
nachvollziehen woraus sich diese angeblichen Mietschulden zusammen setzen.
Das einzige was die Wohnbau fordern könnte wäre der Modernisierungszuschlag welcher auf
Grund der Mängel ( fehlende Heizung im Bad ) von mir einbehalten wurde sowie 25,00 für
eine elektrische Zusatzheizung im Bad.
Ebenfalls kann man die nicht vorhandene Heizung aus meinem Bad in der
Heizkostenabrechnung nicht pauschal in Rechnung stellen .
Der Modernisierungszuschlag ist auf einem Sparbuch deponiert .
Unterschrift