hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern ?
Mainzer_allerlei/Mainzer_Wohnbau_GmbH/Archive/modernisierung/inhalt - 08.06.2022
Mietminderungen
Hauptpflicht des Vermieters ist es, den Gebrauch der Mietsache während des Vertragsverhältnisses zu gewären.
Ist der Gebrauch der Mietsache durch Fehler eingeschränkt, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern.
Voraussetzungen der Mietminderung
Voraussetzung für das Recht des Mieters, die Miete zu mindern, ist eine Minderung oder Aufhebung des Gebrauchs
der Mietsache während der Mietzeit oder das Fehlen oder der spätere Wegfall einer zugesicherte Eigenschaft.
Betreff: Mietminderung wegen Bauarbeiten
Hiermit mache ich eine Mietminderung wegen erheblichen Einschränkungen der Wohnqualität durch
die Baumaßnahmen von mindestens 50 % geltend und zwar vom Beginn der Baumaßnahme an.
Es sind erhebliche Einschränkungen durch den Lärm und Staub, durch die Verdunkelung
des Gerüsts und des Zuklebens der Fenster mit Schutzfolie vorhanden.
Seit mitte Juni 2006 ist das Haus eingerüstet -20 %
Seit 1. Juli wurde von einem Arbeiter 3 Wochen lang die Fensterbänke und Stürze eingeschnitten und
abgestemmt mit einer Hilti was ganz erhebliche Lärm und Staubbelästigungen nach sich zog. 30%
Gleichfalls standen wärend der gesamten Baumaßahme 2 Mischer genau vor meinem Küchenfenster.
Das zog nicht nur eine erhebliche Lärmbelästigung nach sich, sondern auch eine enorme Staubentwicklung.
Ebenfalls vor meinen Fenstern wurde immer das Material gelagert, welches gelegentlich ausartete.
Das war im Hochsommer so schlimm, ich musste Tagsüber sogar Licht anmachen.
Da mittlerweile die Außntemperaturen oft deutlich unter den vom Gesetzgeber zugesicherten Rahmen liegen
und der Einbau der Heizung verschleppt wurde "die Arbeiten wurden 5 Wochen ausgesetzt"
mache ich ebenfalls eine Mietminderung von 30 % geltend.
Es war mittlerweile mehrmals unter 19 Grad in der Wohnung und es gibt keine Möglichkeit zu heizen.
Ebenso verlange ich, das mir der Zutritt zu meinem Stromzähler sowie der Hauptsicherung zu meiner Wohnung nicht verwehrt wird.
Sie haben nicht das Recht die Wohnqualität der Mieter so einzuschränken.
Betreff: Mietminderung wegen nicht abgeschlossener Modernisierung
Bei der Modernisierung des Hauses Mozartstrasse 15 kam es zu Unstimmigkeiten durch
den Einbau einer Heizung in meinem Bad mit dem Vermieter die Wohnbau Mainz.
Als ich in die Wohnung einzog war im Bad bereits ein Anschluss für eine Waschmaschine vorhanden.
Als ein Mitbewohner auszog bekam ich eine Waschmaschine die in der Breite genau in mein Bad passte.
Zu dem Zeitpunkt war überhaupt nicht abzusehen dass der Vermieter irgendwann einmal einen Umbau in irgendeiner Form vorhatte.
Als dann 3 Jahre nach aufstellen der Waschmaschine eine Modernisierung des Hauses mit Einbau einer Heizung begann,
wurde von dem Bauleiter Herrn Büttner die Absprache mit mir getroffen das man das Bad Umbauen werde in Form einer
Versetzung des Waschbeckens und des WCs in Richtung Tür. Meine Einwendungen das der Platz zwar für eine Heizung ausreichen werde
aber nicht für eine Anbringung des Heizkostenzählers wurden dann im Nachhinein so ausgelegt das ich den Umbau verweigert hätte
welches nicht den Tatsachen entspricht. Dementsprechend kam damals auch niemand um das Bad umzubauen.
Da ich selbstverständlich auch daran interessiert war eine normale Heizmöglichkeit zu bekommen
habe ich die Heizung erst einmal einbauen lassen mit dem Erfolg das ich mein WC nicht mehr normal benutzen konnte.
Es war für mich ein unhaltbarer Zustand zwischen WC und Waschbecken eingeklemmt
zu sitzen welches ich auch mehrmals telefonisch bei der Wohnbau bemängelte.
Ich hätte das sogar in Kauf genommen, doch als dann die Heizkostenverteiler angebracht wurden hat sich
der Monteur geweigert diesen an die freie stelle vor der Waschmaschine anzubringen.
Das heißt, die Waschmaschine hätte weiter 5 Zentimeter in Richtung WC gemusst.
Somit hätte man nicht einmal mehr den Deckel des WCs auf oder zu machen können,
ganz zu schweigen von eine sitzenden Benutzung meines WCs.
Erst als ich daraufhin mich etwas ungehaltener beschwert hatte kamen die Mittarbeiterrinnen
der Wohnbau um sich das selbst vor Ort anzusehen.
Als dann eine der Mittarbeiterinnen auf meine Einwände mit der Bemerkung
dann müßte ich mir eine neue Waschmaschine kaufen ?
reagierte, traf ich die Aussage das ich mein WC wie jeder andere auch normal nutzen will und
nicht mehr gewillt bin so eingeklemmt zu sitzen, wenn nichts unternommen wird sollte man die Heizung raus machen
und eine andere Lösung suchen. Keinesfalls sagte ich wie es jetzt im Nachhinein behauptet wird, dass ich
keine Heizung wolle und sowieso nicht heizen würde.
Da ich schon viele Jahre auch chronisch krank bin kann ich es nicht riskieren mir freiwillig noch mehr Krankheiten einzuhandeln.
In den Wintermonaten ist es in dem Bad unzumutbar kalt, die Temperaturen sinken bis unter 10 Grad welches absolut nicht tragbar ist.
Wie man aus den beiliegenden Bildern unschwer erkennen kann, ist meine Darstellung für jeden normalen Menschen nachvollziehbar
und mit einem Zollstock auch jederzeit nachmessbar.
Ich habe ein Recht mein WC ohne Einschränkungen zu nutzen welches mit der eingebauten Heizung und
dem anbringen des Heizkostenzählers nicht mehr möglich war. Das kann ich durch die beiliegenden Bilder zweifelsfrei belegen.
Nach der gängigen Rechtssprechung ist eine Mietminderung nicht von der Zustimmung des Vermieters abhängig
und daher auch nicht als Mietschulden zu benennen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung.
Meine Mietminderung betrug ab dem beginn der Heizperiode im Oktober 2008
Für die benötigte elektrische Zusatzheizung 25,00 Euro pro Monat.
mein Bad
Da die Baumaßnahme nicht abgeschlossen ist, habe ich den bis dahin gezahlten Modernisierungszuschlag einbehalten.
Es wurde damals mit der Bauleitung abgesprochen das im Bad ein Umbau erfolgen sollte da ich keine Möglichkeit habe
eine andere Waschmaschine zu kaufen. Da die Waschmaschine aber schon lange vor der Modernisierung im Bad stand,
muss ich nicht eine andere Waschmaschine kaufen sondern man hätte auch eine andere Regelung treffen können.
Trotz mehrfachen Versuchen meinerseits eine Lösung mit einer Sachbearbeiterin zu finden wurde ich einfach nur abgewiesen.
Das werde ich nicht mehr in Kauf nehmen und bestehe auf meinem Recht im Bad zu Heizen.