![]() |
Collage von Verkehrszeichen |
Der nachfolgende Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog ist als Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer gedacht. Er dient als Information über besonders unfallträchtige Verstöße und ihre juristischen Folgen wie
Grundsätzlich gilt für alle Verkehrsteilnehmer die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass kein anderer behindert, belästigt oder gar gefährdet oder geschädigt wird.
Es handelt sich hier nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.
Eine ausführliche Übersicht zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Kraftfahrt-Bundesamtes. Links zu diesem Angebot sowie zu den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) finden sich in der Kontextspalte auf der rechten Seite.
![]() |
Tabelle: Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen.
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
1 |
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
2 |
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet |
40 |
2 |
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet |
50 |
2 |
![]() |
Tabelle: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.
Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt.
Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
40 |
1 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
60 |
2 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
100 |
3 |
1* |
2/10 des halben Tachowertes |
150 |
4 |
2* |
1/10 des halben Tachowertes |
200 |
4 |
3* |
Tabelle: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.
Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes |
60 |
2 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
100 |
3 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
150 |
4 |
1 |
2/10 des halben Tachowertes |
200 |
4 |
2 |
1/10 des halben Tachowertes |
250 |
4 |
3 |
Tabelle: Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol.
Alkoholgehalt im Blut [Promille] |
Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit | Anzeichen von Fahrunsicherheit | Verursachung eines Unfalls |
---|---|---|---|
ab 0,3 |
|
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
ab 0,5 |
4 Punkte bis 1.500 EUR bis 3 Monate Fahrverbot |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
ab 1,1 |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
7 Punkte Geld- oder Freiheitsstrafe Entzug der Fahrerlaubnis |
![]() |
Tabelle: Die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.
Tatbestand |
Euro | Punkte |
Monat(e) |
---|---|---|---|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt |
50 |
4 |
|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen |
100 |
4 |
|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn |
150 |
4 |
1 |
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt |
50 |
2 |
|
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt |
40 |
2 |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
![]() |
Tabelle: Fehlverhalten an Bahnübergängen.
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet |
50 |
3 |
|
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte |
50 |
3 |
|
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein Bediensteter "Halt" gebot |
150 |
3 |
1 |
Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert |
225 |
4 |
|
Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert |
450 |
4 |
3 |
Tabelle: Punkteregelung bei Fahrerflucht.
Tatbestand |
Punkte |
---|---|
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe
mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) |
5 |
Sonstige Fälle der Fahrerflucht |
7 |
Tabelle: Tatbestände zum Thema Fahrzeugmängel.
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
Amtliches Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen |
50 |
1 |
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen |
50 |
3 |
oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 |
3 |
Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen |
50 |
3 |
oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 |
3 |
![]() |
Tabelle: Fehlverhalten am Fußgängerüberweg.
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
---|---|---|
An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt |
50 |
4 |
![]() |
Tabelle: Allgemeine Tatbestände zum Thema Geschwindigkeit.
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) |
50 |
3 |
Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
Übertretung |
Euro |
Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 |
15 |
|
|
11-15 |
25 |
|
|
16-20 |
35 |
|
|
21-25 |
50 |
1 |
|
26-30 |
60 |
3 |
|
31-40 |
100 |
3 |
1 |
41-50 |
125 |
4 |
1 |
51-60 |
175 |
4 |
2 |
61-70 |
300 |
4 |
3 |
über 70 |
425 |
4 |
3 |
Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
Übertretung |
Euro |
Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 |
10 |
| |
11-15 |
20 |
|
|
16-20 |
30 |
|
|
21-25 |
40 |
1 |
|
26-30 |
50 |
3 |
|
31-40 |
75 |
3 |
|
41-50 |
100 |
3 |
1 |
51-60 |
150 |
4 |
1 |
61-70 |
275 |
4 |
2 |
über 70 |
375 |
4 |
3 |
![]() |
Tabelle: Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil.
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
---|---|---|
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten |
50 |
3 |
Dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen
gefährdet Ausnahme: Fahrradverkehr auf Radwegefurten |
60 |
3 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert |
60 |
3 |
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet |
75 |
3 |
Tabelle: Nichtbefolgen der Vorschriften zur Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht.
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast) |
30 |
|
Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung |
30 |
|
Mitnahme mehrerer Kinder bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung |
35 |
|
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
40 |
1 |
Mitnahme mehrerer Kinder ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung |
50 |
1 |
Als vorsätzlicher Verstoß nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen Ländern und Bund festgelegt.
Tabelle: Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt.
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
als Kraftfahrzeugführer |
40 |
1 |
als Radfahrer |
25 |
|
Tabelle: Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind, zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt.
Tatbestand: Fristüberschreitung |
Euro | Punkte |
---|---|---|
bis 2 Monate |
15 |
|
2 bis 4 Monate |
25 |
|
4 bis 8 Monate |
40 |
1 |
mehr als 8 Monate |
75 |
2 |
Tabelle: Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt.
Tatbestand: Fristüberschreitung |
Euro | Punkte |
---|---|---|
2 bis 4 Monate |
15 |
|
4 bis 8 Monate |
25 |
|
mehr als 8 Monate |
40 |
2 |
Tabelle: Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot.
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
2 |
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert |
40 |
1 |
![]() |
Tabelle: Rotlichtverstöße.
Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren |
50 |
3 |
|
Ampel bei "Rot" überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren |
125 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren |
200 |
4 |
1 |
Tabelle: Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw.
Tatbestand |
Euro | Punkte |
---|---|---|
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren |
40 |
1 |
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet |
200 |
1 |
![]() |
Tabelle: Rechtswidriges Überholen.
Tatbestand |
Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
---|---|---|---|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
30 |
|
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
35 |
|
|
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt |
50 |
3 |
|
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt |
40 |
1 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage |
50 |
3 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen
Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war,
oder bei unklarer Verkehrslage |
75 |
4 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass
während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs
ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) |
40 |
1 |
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug |
75 |
4 |
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder
Regen weniger als 50 m betrug - mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet |
40 |
2 |
|
![]() |
Tabelle: Tatbestände für das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln.
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
---|---|---|
Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren |
10 |
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert |
25 |
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet |
50 |
3 |
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet |
50 |
3 |
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet |
50 |
3 |
Straßenverkehrs- Ordnung Nähere Informationen zur Straßenverkehrs-Ordnung auf den Seiten des BMVBS.
Neue Verkehrsvorschriften treten am 1. Mai 2006 in Kraft Schärfere Sanktionen für Drängler.
Kraftfahrt- BundesamtLink zum Internetauftritt des Kraftfahrt-Bundesamtes mit Angaben zum Bußgeld- und Punktekatalog sowie weiteren Informationen zum Kraftfahrzeug und seinen Nutzern.
Straßenverkehrs- Ordnung (StVO)Gesetzestext der StVO im Internet.