bilder/hausmeister/daten.txt - 09.11.2017
Pflegedienste rechnen nicht erbrachte Leistungen an Patienten ab
Pflegedienst Gemeinsam (Mainz) 13.04.2016
Einkauf von 7:50 - 8:50 Uhr
putzen von 8:50 - 9:15 Uhr
Laut (Quittung rechts) war die 8:13 Uhr an der Kasse, (ankunft hier 8:50 Uhr
von da bis zu mir sind es maximal 5-8 Minuten fahrzeit.
Letzte Woche war deutlich mehr einzukaufen und es hat nur 40 Minuten gedauert.
Allerdings war ich auch mitgefahren, jedes mal wenn ich nicht dabei bin
dauert es mindestens eine Stunde und mehr.
Da 1,5 Stunden bezahlt werden braucht man dann nicht mehr putzen.
das war aber nicht einmal sondern recht häufig so.
Auch wird ein Putzlappen aus dem Bad für die ganze Wohnung benutzt.
Vorher wird aber auch die Toilette damit abgewischt.
Ich habe es mal so gelernt, Putzlappen die im Bad sind bleiben im Bad !
Siehe Quittungen unten, POSSM APFELSAFT . Pfand
3 leere Flaschen mitgegeben aber kein Pfand zurückbekommen (Quittung rechts)
Den Pfand musste ich ja bezahlen da ist der das ja egal.
nach dem zusenden dieses Links per Email am 14.04.2016 zur Kenntnisnahme
an den Pflegedienst erfolgte sofort diese Antwort
Mainz, 14.04.2016 - KÜNDIGUNG der hauswirtschaftlichen Versorgung
leider sehen wir uns nicht mehr in der Lage aufgrund fehlender
Kapazitäten, die Grundreinigung und den Einkauf für Sie weiterhin
durchzuführen.
auf Missstände hinweisen ist wohl doch sehr unbequem, also wird der Kunde entsorgt !
Webseite vom www.pflegedienst-gemeinsam.de
Ziel ist, ein Höchstmaß an Wohlbefinden und Zufriedenheit für die pflegebedürftigen Menschen zu erreichen.
Wir sind offen für Anregungen, die unsere Strukturen einfach, transparent und verständlich halten.
Konstruktive Kritik verstehen wir ( ? wirklich ? ) als gegebene Chance unser Handeln ständig zu verbessern.
Gewonnenes Wissen geben wir weiter.
Am 18.04.2016 bekam ich einen Anruf von einer verantwortlichen Stelle deswegen.
Als erstes Schuldzuweisungen , ich sei eh ein schwieriger Mensch.
Wieso ich mich mit einer Stoppuhr hinsetzen würde, HALLO ! ich habe nur auf die Uhr gesehen
weil es einfach viel länger dauerte als normal.
(30-45 Minuten haben wohl nichts mit einer Stoppuhr zu tun)
Und es könne mir doch egal sein da ich es
nicht bezahlen müßte (Kostenträger Sozialamt).
Ebenso wurde die Aussage getroffen da es aus Steuergeldern bezahlt würde
und ich keine Steuern zahlen würde ginge mich das nichts an.
HALLO, ich bin Rentner und habe in meinem Leben gearbeitet.
Und das Pfand verschenken ist wohl auch egal. (kostet doch mein Geld)
Also nochmals, wenn man eine halbe Stunde und mehr länger als normal braucht bleibt auch
weniger Zeit für den Patienten/Kunden. Aber die volle Zeit wird abgerechnet aber nicht abgeleistet
und daran bin natürlich ich Schuld ?!?!
Und gegen solche Leute besteht keine Möglichkeit sich zu wehren,
die üben ihre Machtposition aus denn man ist ja von der Gnade derer abhängig.
Mir wurde eindeutig gesagt wenn ich mich nicht ändere würde man
mir nicht mehr helfen dann könne ich ja sehen wie ich klar komme.
Da ich vor kurzem eine sehr schwere OP hatte und fast gar nichts mehr machen kann
auf längere Zeit, also weder Einkaufen noch putzen. also setzt man mich unter Druck.
auch da sollte man darüber Nachdenken Abrechnungsbetrug durch ambulante Pflegedienste
Hauswirtschaftliche Versorgung
Gesetzesquelle(n)
( § 14 Abs. 4 SGB XI )
6. Hauswirtschaftliche Versorgung zum Inhaltsverzeichnis
Verrichtungen der hauswirtschaftlichen Versorgung werden nur als Hilfebedarf berücksichtigt,
wenn sie sich auf die Versorgung des Pflegebedürftigen selbst beziehen.
Die Versorgung möglicher weiterer Familienangehöriger bleibt unberücksichtigt.
Einkaufen
Das Einkaufen beinhaltet auch die Einkaufsplanung rund um die Beschaffung von Lebens-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln.
Dazu gehören auch die Informationsbeschaffung und der Überblick, welche Lebensmittel wo eingekauft werden müssen,
unter Berücksichtigung der Jahreszeit und Menge, die Kenntnis des Wertes des Gelds (preisbewusstes Einkaufen)
und die Kenntnis der Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln sowie deren richtige Lagerung.
Reinigen der Wohnung
Hierzu gehören das Reinigen von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein
üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen, die Kenntnis von Reinigungsmitteln und Geräten sowie das Bettenmachen.













