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Heizkosten werden Prozentual auf die Wohnfläche Anteilmäßig verteilt.

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Heizkosten werden Prozentual auf die Wohnfläche Anteilmäßig verteilt.


heizung/inhalt - 30.08.2025


viele tausende Euro werden für nichts gezahlt !

Hier in Mainz zahlt das Jobcenter unbesehen jede Rechnung
von dem Hauptvermieter in Mainz der Wohnbau.

Wir haben Heizkostenzähler von Techem an jeder Heizung also sollte man annehmen
das die Heizkosten auch entsprechend pro Zähler und Mieter berechnet werden.
Das ist aber bei der Wohnbau nicht der Fall sondern diese Heizkostenzähler
werden nur benutzt um bei der Heizkostenabrechnung
die gesamtsumme des ganzen Hauses zu zählen.

Dann werden Prozentual auf die Wohnfläche Anteilmäßig die Kosten verteilt.
Das ist in zweierlei Hinsicht eine unverschämtheit,
der Gesetzgeber sagt das eine Pauschale aufrechnung nur erlaubt ist wenn keine einzelberechnung möglich ist.
Gleichzeitig werden für diese Heizkostenzähler ablesegebühren und auch Miete verlangt,
obwohl in diesem Fall ein einziger Zähler an der Heizungsanlage vorhanden ist.

Das ist ein großangelegter Betrug der noch vom Jobcenter unterstützt wird.

und hier eine etwas andere Antwort

Heizkosten
Eingabe von Herrn Alfred E., xxxxxxxxx, 55118 Mainz

Sehr geehrter Herr E.,
In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 03. Dezember
2008. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, Ihr Anliegen im Einzelnen zu prüfen.

In diesem Zusammenhang geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor, ob Sie beanstanden
wollen, dass das Job Center für Arbeitsmarktintegration Mainz die Ihnen
in Rechnung gestellten Heizkosten von Ihrem Vermieter,
der Wohnbau Mainz GmbH, tatsächlich übernimmt.

Mit Ihrem Schreiben beanstanden Sie offensichtlich,
dass die Nebenkostenabrechnung der Wohnbau Mainz GmbH bezüglich der Heizkosten nicht richtig ist bzw.
nicht der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz und Warmwasserkosten
entspricht und das JobCenter dagegen nichts unternimmt. Die Erteilung der
Nebenkostenabrechnung erfolgt jedoch aufgrund des zwischen Ihnen und der Wohnbau
Mainz GmbH abgeschlossenen Mietvertrages, sodass entsprechende Probleme grundsätzlich
zunächst von Ihnen mit Ihrem Vermieter geklärt werden müssten.
Bei der Übernahme der Heizkosten erfolgt vom Job Center grundsätzlich nur eine Prüfung,
ob die abgerechneten Heizkosten den angemessenen Kriterien entsprechen.

Sofern ich daher gegenüber dem Job Center tätig werden soll,
bitte ich Sie um konkrete Angaben,
was Sie genau beanstanden bzw. erreichen möchten.

Mit freundlichen Grüßen in Vertretung
Peter Schöpflin
stellv. Bürgerbeauftragte

es wurde mittlerweile die Abrechnung entsprechend geändert