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Siemens-Betriebskrankenkasse SBK

Siemens-Betriebskrankenkasse SBK  ⭐ 

Absoluter Schwachsinn, die Displaysperre erzeugt kein Schlüsselpaar.


Bewertungen/Siemens-Betriebskrankenkasse_SBK/inhalt.txt - 20.01.2025

Es gibt grundsätzlich folgende Anmeldeverfahren zur ePA:
• Anmeldung mit der GesundheitsID
• Anmeldung mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
• Anmeldung mit der eID-Funktion des Personalausweises,
des Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für EU-Bürgerinnen und -Bürger
Die Nutzung der GesundheitsID erlaubt unterschiedliche Sicherheitsniveaus bei der Authentifizierung. Mithilfe der eGK
und PIN erreichen Sie – genau wie zum Beispiel mit dem Personalausweis, dem Aufenthaltstitel oder der eID-Karte für
EU-Bürgerinnen und -Bürger das höchstemögliche Niveau.
Alternativ können Sie sich auch ohne Karte und PIN anmelden. Dabei fällt das Sicherheitsniveau der Anmeldung zwar
geringer aus als das mit Karte und PIN erreichbare Niveau,
gewährleistet aber dennoch ein angemessen hohes Schutzniveau.
Gesetzlich vorgesehen ist zudem die Möglichkeit, im Einzelfall
nach umfassender Information durch Ihre Krankenkasse über
die Besonderheiten des Verfahrens gegenüber Ihrer Krankenkasse den Wunsch zu erklären, ein komfortableres Anmeldeverfahren mit einem unter Umständen niedrigeren Sicherheitsniveau zu nutzen. Sollten Sie dies erwägen, beachten Sie
bitte schon jetzt folgende Hinweise. Die in der ePA gespeicherten Gesundheitsdaten erfordern grundsätzlich einen
hohen Schutz, da sich ein Schaden bei Verlust oder Missbrauch nicht materiell beziffern lässt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
empfiehlt, möglichst auf eine Herabsenkung des Sicherheitsniveaus zu verzichten.
Ihre Kasse informiert Sie umfassend über die zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten, die potenziellen Risiken und wie Sie
diese vermeiden können.

so geht das - nicht wie bei der
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
sbk.org

hohes Schutzniveau (ha,ha)
Es ist schon schade das man bei der SBK nicht auf die vielen beschwerden der Nutzer der Handy APP reagiert.
Dies sogenannte Sicherheit soll in erster Linie von der Displaysperre abhängig gemacht werden.
Diese App will eine Zwangsdisplaysperre, für mich unbrauchbar.
Wenn man alle paar Minuten mal das Display aktiviert jedesmal diese fummelei,
einfach nur nervig das geht auch anders.
Vor allem ist das komplette Handy mit allen funktionen betroffen und nicht nur für diese App.
Das hat nichts mehr mit überhöhte Sichreheit zu tun , das ist nur eine bevormundung der unmündigen Benutzer,
warum kann man nicht selbst entscheiden ob man das will ? Die Begründung der SBK ist ein Hohn und zeugt nur von nichts Wissen !

"Siemens-Betriebskrankenkasse | SBK - 4. Juni 2024
Hallo, es tut uns leid, dass Du mit den Anforderungen für die Nutzung der App nicht zufrieden bist.
Diese erfüllen die Vorgaben des BSI, damit Online-Services,
die vom Gesetzgeber ein hohes Schutzniveau erfordern, für Dich erhalten bleiben.
Das Gerät muss über eine Zugangssicherung verfügen und dies ist am wirksamsten mit der Bildschirmsperre"

"Siemens-Betriebskrankenkasse | SBK - 4. Juni 2024
Hallo Gordon, wir möchten niemanden bevormunden.
Die von uns eingesetzte Software für die geschützten Online-Services
und die Geräteregistrierung in der App erfordert eine Displaysperre.
Dabei wird ein sogenanntes Schlüsselpaar für das Gerät erzeugt,
um die Sicherheit von Datenkommunikation und übertragung zu gewährleisten.
Viele Grüße

App erfordert eine Displaysperre.
Dabei wird ein sogenanntes Schlüsselpaar für das Gerät erzeugt
Absoluter Schwachsinn, die Displaysperre erzeugt kein Schlüsselpaar
sondern sperrt für jegliche nutzung des Handys das Display !

Aber die App selbst will auf das ganze Handy zugriff,
Kontaktliste, Anrufliste, Dateien, Standort.
Was will eine Krankenkasse mit diesen Daten ?
Wo bleibt der Datenschutz der Nutzer ?
Eine Zugangssicherung wäre bei nutzung der App der Personalausweises, Krankenkarte etc.

Seltsam ist nur folgendes
" Zudem ist es erforderlich, dass Sie einmal Ihre Identität nachweisen.
Das geht am bequemsten digital von zuhause aus – mit Ihrem Online-Personalausweis und dazugehöriger PIN. "

Dafür kann man de Ausweis benutzen, aber nicht für den Zugang ?!?

Und seltsamerweise kenne ich aber keine App - weder online Banking oder andere Krankenkassen die eine Displaysperre
voraussetzen,
weswegen diese merkwürdige Aussage " Displaysperre "
Die von uns eingesetzte Software für die geschützten Online-Services
und die Geräteregistrierung in der App erfordert eine Displaysperre.

Bewertungen/Siemens-Betriebskrankenkasse_SBK/daten.txt - 23.03.2025

So ist der PC-Zugang möglich
Anmeldung über einen lokal angemeldeten Nutzer am PC und mit TK-Gesundheitskarte sowie Kartenlesegerät (zur Gerätebindung und zur Schlüsselerzeugung für eine sichere Anmeldung)

So funktioniert das bei einer normalen Krankenkasse !

2-Faktor-Authentifizierung
Um die TK-App nutzen zu können, reichen die gewöhnlichen Login-Daten (Benutzername und Passwort) nicht aus.
Zusätzlich müssen Sie Ihr Mobilgerät, wie oben beschrieben, für die App registrieren.
Nach der Registrierung reicht für den regelmäßigen Login die Eingabe des Passwortes,
oder - wenn verfügbar und eingerichtet - die Identifikation mittels Fingerabdruck aus.
So stellen wir sicher, dass ein Zugriff auf Ihre Daten nur durch ein von Ihnen autorisiertes Mobilgerät möglich ist.

so geht das - nicht wie bei der
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
sbk.org

Die Bildschirmsperre als Voraussetzung für die Nutzung der Meine SBK-App ist sowohl rechtlich als auch technisch erforderlich.

Absoluter Schwachsinn !
Eine Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion würde die rechtlichen Bedingungen
auch voll und ganz erfüllen ohne das man seine Handybenutzung einschränken muss.


Der SBK-Account muss die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Nur mit dem SBK-Account ist es auch in der Zukunft möglich, sämtliche Online-Services von Meine SBK zur Verfügung zu stellen. Einzelne Online-Services erhalten vom Gesetzgeber ein sogenanntes hohes Schutzniveau. Mit dem SBK-Account ist sichergestellt, dass der Funktionsumfang wie gewohnt erhalten bleibt und sogar wachsen kann. In den Vorgaben des BSI ist festgelegt, dass das Gerät über eine Zugangssicherung für unberechtigte Dritte verfügen soll.

Digital: Identifizierung mit Online-Ausweisfunktion
Sie können diese Identifizierung mit Ihrem Personalausweis oder Aufenthaltstitel ganz bequem von zu Hause online durchführen. Die Voraussetzungen dafür sind:

Ihr Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Ob Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion besitzen, sehen Sie an dem grün-blauen Symbol auf der Rückseite Ihres Ausweises. Bei Aufenthaltstiteln ist in der Regel die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet. Hat Ihr Ausweis noch keine Online-Ausweisfunktion, können Sie diese bei dem für Sie zuständigen Bürgerbüro kostenfrei aktivieren lassen.
Ihre 6-stellige PIN zum Personalausweis oder die 5-stellige Transport-PIN, falls Sie noch keine eigene PIN vergeben haben. Ist Ihnen keine der PINs zum Personalausweis bekannt, können Sie in dem für Sie zuständigen Bürgerbüro kostenfrei eine neue PIN setzen.
Ihr NFC-fähiges Smartphone.
Digital: Identifizierung per PIN/PUK Ihrer SBK-Gesundheitskarte
Sollten Sie bereits die
PIN/PUK
Ihrer aktuellsten SBK-Gesundheitskarte erhalten haben, können Sie diese ganz einfach für die Identifizierung nutzen.


Warum muss für die Nutzung der App eine Bildschirmsperre in den Einstellungen des mobilen Geräts aktiviert sein?

Die Bildschirmsperre als Voraussetzung für die Nutzung der Meine SBK-App ist sowohl rechtlich als auch technisch erforderlich.
(sehr fragwürdig)

Der SBK-Account muss die Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. Nur mit dem SBK-Account ist es auch in der Zukunft möglich, sämtliche Online-Services von Meine SBK zur Verfügung zu stellen. Einzelne Online-Services erhalten vom Gesetzgeber ein sogenanntes hohes Schutzniveau. Mit dem SBK-Account ist sichergestellt, dass der Funktionsumfang wie gewohnt erhalten bleibt und sogar wachsen kann. In den Vorgaben des BSI ist festgelegt, dass das Gerät über eine Zugangssicherung für unberechtigte Dritte verfügen soll.
Um geschützte Online-Services zu nutzen, ist eine Geräteregistrierung erforderlich. Dabei wird ein sogenanntes Schlüsselpaar für das Gerät erzeugt, um die Sicherheit von Datenkommunikation und -übertragung zu gewährleisten. Hierfür ist eine Bildschirmsperre erforderlich.
Die Bildschirmsperre eines Geräts gehört zu einem sehr wirksamen und einfach einzurichtenden Schutz damit Unbefugte keinen Zugriff auf Ihr Gerät und somit auf eine Vielzahl von Ihren persönlichen Daten und Anwendungen bekommen.

Alternativ zur Meine SBK-App können Sie die Meine SBK-Webversion unter
meine.sbk.org
nutzen mit der zum Beispiel der Upload von Rechnungen und Dokumenten möglich ist wie auch Anträge stellen. Besonders schützenswerte Online-Services wie die Online-Post, Meine Vorgänge und Daten ändern sind nur in Verbindung mit der Meine SBK-App nutzbar.

Na wenigstens sind die Servicemittarbeiter (4+ Punkte) in der Regel freundlich
und legen nicht wie bei den meisten anderen Kassen einfach im Gespräch auf.
Auch die Bearbeitung verschiedener Angelegenheiten ist auch recht zügig.