Mainzer_allerlei/Mainzer_Jobcenter/mein_Weg_zum_Irrenarzt_-_Aerzte_als_Beamte/inhalt - 27.05.2022
hat man in diesem Land nicht anderes zu tun wie einem die letzten Jahre so schwer wie möglich zu machen ?
Also ich sage dazu nur noch - Menschenverachtung, von wegen die Würde des Menschen ist unantastbar Grundgesetz
In diesem Attest alter Hausarzt von 2010
- ist ersichtlich ist das ich keinen Kilometer und einen recht steilen Berg (400 Meter) hinauf laufen kann,
- und deshalb man will also feststellen lassen ich sei wohl nicht zurechnungsfähig.
Nachdem das Jobcenter dieses Attest bekam war die Reaktion darauf eine
Medizinische Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit
im Auftrag vom Jobcenter Mainz
- Sehr geehrter Herr Eger,
- zur Klärung Ihrer Leistungsfähigkeit ist eine fachärztliche Zusatzbegutachtung erforderlich.
- In der Anlage übersende ich Ihnen die Üoerweisung mit der Bitte, Sich mit der
- Praxis Dr. Gerken, Am Höfchen 6, 55116 Mainz, Telefon 06131 221852
- zwecks Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
- Bitte informieren Sie den Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit Mainz
(Tel.: 06131/248215 bzw, - mittels beigefügtem FAX-Formular) über den vereinbarten Untersuchungstermin.
( NERVENHEILKUNDE, NEUROLOGIE, PSYCHIATRIE MAINZ
Dr. med. A. Gerken
Höfchen 6
55116 Mainz
Telefon: 0 61 31 / 22 18 52
Fachgebiet Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie )
Ist der Kunde in der Lage, mit entsprechender Willensanstrengung an Terminen des Job Center zu erscheinen?
Man muß sich einmal den Zugang zu dem Jobcenter Mainz ansehen
den Artikel zum Zugang des Jobcenters muß man erst lesen um das zu verstehen.
Ist der Kunde in der Lage, die Tragweite seiner Handlungsweise zu erfassen?
- Was im Klarttext nichts anderes heißt, ist der noch zurechnungsfähig.
- Ich bekomme jetzt auch noch gesagt das ich gesund bin und Vollzeit arbeiten muß.
- Dafür dürfen 20 Jährige zuhause bleiben.
- 5 chronische Krankheiten, 10 Tabletten pro Tag davon
- 3 Stück überlebenswichtig und über 60 Jahre.
- Das nenne ich dann eine Wunderheilung.!
auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
I. Die Grundrechte
A r t i k e l 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
A r t i k e l 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
- wirklich jeder ?
Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
A r t i k e l 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Ob das Grundgesetz auch für Arme, Arbeitslose, Kranke
- und/oder sonstige Hilfsbedürftige gilt ???
Die Erfahrung zeigt doch immer wieder das nicht danach gehandelt wird.