Mainzer_allerlei/Mainzer_Jobcenter/zeitung/inhalt - 27.05.2022
Aufstieg zum Jobcenter bereitet Probleme
Gehbehinderter
kann Termine auf Rodelberg nicht wahrnehmen/Behörde:
Taxikosten werden bei Bedarf erstattet
Von Mara Braun "Wenn ich da hochlaufe, bekomme ich schlimmstenfalls einen Herzinfarkt!" Alfred Eger findet drastische Worte, wenn es um die Erreichbarkeit des Jobcenters auf dem Rodelberg geht. "Der Fußweg von der Haltestelle `Pariser Tor` hoch zur Arge ist für mich unzumutbar, denn ich leide an Asthma und Arthrose. Aber einen fahrbaren Untersatz besitze ich nicht", erklärt der 58-Jährige. Früher habe er die AZ-Lesertelefon Treppe zum Parkplatz vorm Jobcenter als Abkürzung benutzt, "aber die ist erst recht lebensgefährlich", ärgert er sich. Das Jobcenter werde er deshalb nicht mehr persönlich aufsuchen. Einen zuletzt für Juni anberaumten Termin habe er nicht wahrgenommen. "Das hatte keine Konsequenzen, weil ich krankgeschrieben war, aber jetzt sollte ich wieder da hoch. Und auf meine Post, wie ich das mit den vorliegenden Einschränkungen bewerkstelligen soll, kam keine Antwort." Erst mehrfache Nachfragen hätten zu einem Ergebnis geführt, berichtet Eger. "Meine aktuelle Angelegenheit durfte ich nun per Post klären, aber das ändert nichts am Grundproblem. Ich frage mich auch, wie Gehbehinderte dort hochkommen sollen, denn ein Taxi zahlt das Jobcenter ja nicht." Dieser Schilderung widerspricht Sabine Asmis, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit, auf AZ-Nachfrage deutlich. "Gehbehinderungen unserer Kunden sind ja in der Regel dem Reha-Team bekannt, dann wird einer Einladung ins Jobcenter direkt der Reisekostenantrag beigelegt", erklärt sie. Betroffene könnten dann Taxen oder Behindertenfahrdienste nutzen, die Kosten würden erstattet. "Und das Gebäude selbst ist natürlich barrierefrei, da gibt es keinerlei Probleme", betont sie. Liege bei einem Kunden keine Gehbehinderung, aber eine vorübergehende gesundheitliche Einschränkung vor, sei die Lösung fallabhängig. "Viele Angelegenheiten können per Post, Telefon oder über einen Bevollmächtigten geregelt werden", erläutert Asmis. Gespräche zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt jedoch müssten persönlich geführt werden. "Ist der Kunde krankgeschrieben, setzt der Berater einen neuen Termin an", erklärt sie, "liegt der Fall so, dass ein Kunde dauerhaft nicht in der Lage ist, das Jobcenter zu erreichen, muss er dies seinem Berater mitteilen und es liegt in dessen Ermessen, ob Fahrtkosten erstattet werden." Probleme mit diesem Prozedere seien ihr bislang nicht bekannt, betont die Pressesprecherin. "Sollte im Kontakt mit dem Berater doch mal etwas schief laufen, rate ich den Kunden, sich mit Beschwerden ans Kundenreaktionsmanagement zu wenden." Keinesfalls sollte allerdings die angesprochene Treppe benutzen werden: "Die befindet sich in Privatbesitz und das ist auch eindeutig so beschildert." |