Der Taxifahrer hat mich aus dem Taxi geworfen
Mainzer_allerlei/Mainzer_Taxifahrer/inhalt.txt - 17.03.2024
Beschwerde / Anzeige
Taxifahrer in Mainz
, unverschämtes verhalten
, Beförderungsentgeld (versuchter Betrug)
Am 18.12.2021 bestellte ich ein Taxi für die heimfahrt von der Colmarstr. zur Mozartstr.
Von der Hindenburgstr. geht an der Synogoge die Jakob-Dieterich-Straße auf den Sömmerring-Platz.
Er weigerte sich in die Jakob-Dieterich-Straße richtung Sömmerring-Platz zu fahren.
Diese Straße ist für den Linienverkehr und für Taxis frei !
Siehe Bilder (15:53-15:55 Uhr), für Taxis und Busse frei !
- Der Taxifahrer hat mich daraufhin aus dem Taxi geworfen weil ich ihn darauf hingewiesen habe
er wollte aber einen der beiden längeren Wege fahren.
Die Bilder welche die Jakob-Dieterich-Straße zeigen wurden genau von der Stelle aufgenommen wo mich der Taxifahrer rauswarf. (15:46 Uhr)
siehe Rechtsverordnung-Taxitarif-Landkreis-Mainz.Bingen.pdf
Punkt 6.
- Jede Fahrt ist auf dem kürzesten Weg durchzuführen,
es sei denn, der Fahrgast bestimmt ausdrücklich eine andere Strecke.
Auf den längeren Wegen sind auch mehrere Ampeln, auf dem kürzesten Weg nur eine einzige.
Entfernung gesamt: 1,45 km (1 Ampel) - schwarze Wegmarkierung
siehe - taxi kürzeste Strecke.jpg
Entfernung längerer Weg: 2,1 km (3 Ampeln) - graue und blaue Wegmarkierung
Darf ein Taxifahrer Kunden die Mitnahme verweigern?
Auch Taxifahrer haben Rechte:
"Wenn ein Fahrgast eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Fahrbetriebs darstellt, kann ihm die Mitnahme verweigert werden".
leider habe ich wohl genau das versäumt.
Mainzer_allerlei/Mainzer_Taxifahrer/daten.txt - 17.03.2024
Mainzer Ordnungsamt - keine ansprechstelle für solche Beschwerden
also ist auch niemand zuständig. (arbeit gespart)
eine Antwort der Mainzer Behörden
bezüglich Ihrer Beschwerde vom 19.12.2021 über die Fahrt am 18.12.2021 teilen wir Ihnen mit,
dass uns zwischenzeitlich die Stellungnahme des Fahrers vorliegt.
In dieser schildert er, dass er wegen eines aus Richtung Sömmerringstraße kommenden Linienbus und der dadurch entstehenden Engstelle,
da es sich bei der Gabelsbergerstraße um eine Einbahnstraße handelt, über die Josefsstraße und Forsterstraße in die Sömmerringstraße einfahren wollte.
Dies wären nur ca 150 Meter "Umweg" gewesen. Andernfalls wäre die Wartezeit angefallen, bis der Linienbus die Gabelsbergerstraße verlassen hätte.
Einen von Ihnen angegebenen Fahrtweg über die Rheinallee oder den Bismarckplatz wurde somit vom Fahrer nicht angestrebt.
Natürlich hat gemäß § 38 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) der Fahrzeugführer den kürzesten Weg zum Fahrtziel zu wählen, es sei denn, dass ein anderer Weg verkehrs- oder preisgünstiger ist und mit dem Fahrgast vereinbart wird.
In diesem Fall ist Ihre Angabe korrekt, auch wenn Ihr Verweis auf die Rechtsverordnung "Taxitarif" des Landkreis Mainz-Bingen im Tarifgebiet der Landeshauptstadt Mainz keine Anwendung findet.
Hierfür gibt es eine eigene Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Mainz.
Ebenso gibt er an, dass Sie Ihn ("Zitat") in seinem Dienst brutal mit Sätzen, die er hier nicht wiederholen möchte, verachtet und beleidigt haben!
Daraufhin habe er die Fahrt beendet.
Ein solches Verhalten Ihrerseits ist trotz Verärgerung nicht korrekt und sollte nicht vorkommen.
Ein Abbruch der Fahrt ist dadurch nachvollziehbar.
Einen zur Bereicherung des Taxiunternehmens geplanten Umweg durch den Fahrer ist hier unseres Erachtens nicht zu erkennen und es liegen somit keine Voraussetzungen zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens vor.
Mainzer Taxizentrale - kein Reaktion auf Anrufe und entsprechende Emails
es ist schon seltsam das bei solchen Verhalten nichts unternommen wird.
und wofür bitte schön gibt es dann diese Taxiordnung ???
auch das Personenbeförderungsgesetz sagt nichts über solches Verhalten aus.
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