Mainzer Busfahrer blockieren zwei Strassen
Mainzer_allerlei/Mainzer_Verkehrs_Betriebe/Busfahrer_blockieren_zwei_Strassen/inhalt.txt - 16.04.2021
Mit welchem Recht werden von den Mainzer Busfahrern Strassensperren errichtet.???
Man darf nicht übersehen, das ist eine öffentliche Strasse welche auf eine Hauptstrasse führt.
Das geht hier den ganzen Tag so, denen ist es egal ob da andere Fahrzeuge kommen.
Das muß doch nicht sein das zwei Strassen blockiert werden.
Kein Mensch sagt etwas bei gelegentlichen behinderungen.
Kann ja auch nicht ausbleiben bei der menge an Bussen.
Aber doch nicht standartmäßig ein solches Verhalten der Fahrer.
MVG - Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
RMV-Mobilitäts-Beratung im Verkehrs Center Mainz
Bahnhofplatz 6A, 55116 Mainz
Telefon: 06131 12-7777
Telefax: 06131 12-6666
hier die Antwort
E-Mail: verkehrscenter@mvg-mainz.de
Internet: http://www.mvg-mainz.de
vielen Dank für Ihren Hinweis,
mit dem Sie uns auf Unzulänglichkeiten in der Betriebsabwicklung aufmerksam gemacht haben.
Solche Hinweise helfen uns, Betriebsabläufe zu optimieren und gleichzeitig bei
defizitärem Verhalten des Fahrpersonals entsprechende Korrekturmaßnahmen einleiten zu können.
Ihre Verärgerung können wir sehr gut verstehen.
Alle unsere Fahrer sind angewiesen und auch geschult, so zu fahren,
wie es die Gesetze und Vorschriften zulassen.
Wir werden die Thematik in Dienstunterricht aufnehmen.
Bitte entschuldigen Sie die Vorfälle.
Mit freundlichen Grüßen
Mainzer Verkehrsgesellschaft
Mainzer_allerlei/Mainzer_Verkehrs_Betriebe/Busfahrer_blockieren_zwei_Strassen/daten.txt - 18.09.2019
Einige Busfahrer und Werkstattfahrer fahren vom Hof auf die öffentliche Straße
auch wenn ein KFZ bereits kurz vor der AUSFAHRT ist.
Und vor allem ohne nach links zu sehen und relativ schnell,
die Mozartstrasse gehört nicht der MVG sondern ist eine öffentliche Straße.
Das ist bereits eine Nötigung.
Der Ausfahrende hat sich gem. § 10 StVO so zu verhalten,
dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2),
aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2)
auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg
auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will,
hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;
erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen;
dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.