Commerz-Bank 

Zwangs-Zustimmung und Schikanen der Bank

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Zwangs-Zustimmung und Schikanen der Bank















Commerz-Bank/inhalt.txt - 27.05.2022


Kreative Formulierungen

Dazu haben die Rechtsabteilungen mancher Institute eine überraschende Kreativität entwickelt.
So berichtet die Berliner Anwaltskanzlei Gansel Rechtsanwälte über ein Schreiben der Commerzbank an ihre Kunden,
in dem sie behauptet, dass die Zustimmung zu den neuen AGBs nichts an den mitgeteilten Preisen und Konditionen ändere.
Das sei streng genommen zwar richtig, denn mitgeteilt würden die Preise, und niemand könne das im Nachhinein ändern, sagte ein Sprecher der "FAZ". Entscheidend sei aber, was die Commerzbank verschweigt: "Die mitgeteilten Preise sind noch nicht vereinbart, weil der Kunde ihnen nicht zugestimmt hat."
Erst die Zustimmung werde dazu führen, dass die bisher nur mitgeteilten Preise tatsächlich gelten, und genau darum gehe es der Bank.
Die Anwaltskanzlei bezeichnet deshalb das Schreiben der Commerzbank als "einen besonders dreisten Versuch", die Zustimmung des Kunden zu erhalten,
indem suggeriert werde,
dass sich ohnehin nichts ändere.Nach Auffassung der Hypovereinsbank kann neben einer schriftlichen Zustimmung zu veränderten Vertragsbedingungen auch "konkludentes Handeln" des Kunden als Zustimmung gewertet werden.
Dies liege dann vor, wenn ein Konto auch nach der Information über die Anpassungen weiter aktiv genutzt werde.

Nach BGH-Gebührenurteil
Banken drohen mit Kündigung
Laut Bundesgerichtshof müssen Banken ihren Kunden die ohne deren Zustimmung erhobenen Gebühren zurückerstatten.

Experten erwarten neue KlagenExperten zufolge deutet sich in dieser Frage neuer Streit an, weil es den Geldhäusern nicht gelingen werde, alle Kunden zu einer Zustimmung zu bewegen.
Weigere sich ein Kunde, die Änderungen anzunehmen oder reagiere darauf nicht, müssen die Kreditinstitute laut BGH-Urteil tätig werden.
Damit könnte es zu neuen juristischen Auseinandersetzungen kommen. "Lehnen Bankkunden die Zustimmung ab, müssen sie die neuen Gebühren zwar nicht bezahlen",
erklärt die Kanzlei Gansel. Allerdings sei die Bank dann möglicherweise berechtigt, den Girovertrag zu kündigen.
Ob dieses Kündigungsrecht aber tatsächlich bestehe, sei juristisch noch nicht geklärt, so die Experten.
Deutlich zurückhaltender äußern sich die Banken zu der Frage der Rückerstattung von unzulässig erhobenen Bankgebühren aufgrund des BGH-Urteils.
"Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den bisherigen Rückerstattungskosten keine Angaben machen,
wir haben aber in Höhe von 99 Millionen Euro entsprechende Rückstellungen gebildet", schreibt die Commerzbank in einer Stellungnahme.
Die Deutsche Bank sieht in Folge des BGH-Gebührenurteils Belastungen von insgesamt rund 300 Millionen Euro auf sich zukommen.



Diese Bank wird immer schlechter

Telfonischer Kontakt extrem unfreundlich
Diese ständigen einblendungen zur Zwangszustimmung nerven nur noch,
im Onlinbanking sowie auch in der App.

Und nun wieder die Kunden verar.....

Wichtig zu wissen!
Keine Preiserhöhung: Mit Ihrer Zustimmung ändert sich nichts an.den Ihnen bisher mitgeteilten Preisen
und Konditionen. Ebenso bleiben alle mit Ihnen individuell vereinbarten Konditionen unberührt.

Warum bedarf es jetzt Ihrer ausdrücklichen Zustimmung?
In seinem Urteil vom April 2021 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam.
Davon konkret betroffen ist u. a. die Klausel zur sogenannten „stillschweigenden Zustimmung": Sie sah vor, dass das Einverständnis der
Kunden/Kundinnen zu Änderungen als erteilt galt, wenn sie unserem Angebot nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hatten.
In der Folge holen wir nun ab sofort aktiv die Zustimmung von allen unseren Kunden/Kundinnen ein, wenn wir Bedingungen oder Preise anpassen.
Diese Regelung haben wir jetzt in unsere allgemeinen und produktbezogenen Geschäftsbedingungen aufgenommen, was wiederum Ihr Handeln in Form einer aktiven Zustimmung erfordert.
# Dies betrifft nur Kundenverbindungen mit privater Nutzung.
.
Und meint man das die angekündigten Gebühren damit rechtmäßig sind, also kein 0 Euro-konto,
denn die Aufhebung des null Euro Kontos wurde ja mitgeteilt.

So soll das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) ausgehebelt werden. !
mehr als nur ärbärmlich.!!


Mai 2022
jetzt neue Schikanen der Bank


Hier können Sie Ihr TAN-Verfahren einrichten und verwalten. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der photoTAN. Sie beruht auf modernsten Sicherheitsstandards, ist kostenlos und es gilt die Commerzbank Sicherheitsgarantie. Für den Versand einer angeforderten, tatsächlich genutzten mobileTAN werden pro SMS 0,12 EUR berechnet.
mobileTAN - Nicht aktiv

photoTAN - Gesperrt
Welches TAN-Verfahren wollen Sie nutzen?
Verwendetes TAN-Verfahren - photoTAN

Das Online-Banking wird unbrauchbar mit eurer Nötigung.
Was sind das jetzt für neue Schikanen ???
über die App geht online-banking noch

Was soll das ??
Wir haben einen Rechtskräftigen Vertrag welcher so nicht erfüllt wird !!
soll man so bestraft werden ???

Commerz-Bank/daten.txt - 10.03.2022


Die Commerz­bank und die Sparkasse Köln-Bonn haben zum 1.Juli 2021 Preis­erhöhungen bei ihren Giro­konten genau auf diesem Weg angekündigt. Sind diese Preis­erhöhungen auch von dem BGH-Urteil betroffen?
Ja, auch diese Preis­erhöhungen beruhen auf der vom Bundes­gerichts­hof als unwirk­sam beur­teilten Klausel über die Änderung von Vertrags­bedingungen. Die Preis­erhöhungen werden nur wirk­sam, wenn Kunden mit ihnen einverstanden sind.

Was soll ich denn jetzt als Kunde der Commerz­bank oder der Sparkasse KölnBonn tun? Soll ich wie von der Bank angeboten zum weiter kostenlosen Basis-Konto der Commerz­bank wechseln?
Wir empfehlen: Machen Sie zunächst gar nichts. Warten Sie ab. Sämtliche Banken und Sparkassen werden jetzt mit Hoch­druck neue Geschäfts­bedingungen erarbeiten. Wir erwarten, dass Sie anschließend alle Kunden anschreiben und zur Zustimmung zu den neuen Bedingungen auffordern. Dabei werden sie vermutlich jedenfalls teil­weise die Möglich­keit nutzen, ohnehin fällige Preis­erhöhungen einzuarbeiten.

Wir halten daher für richtig, das abzu­warten und erst gegen Ende der Zeit, die Ihre Bank oder Sparkasse Ihnen für die Zustimmung zu den neuen Bedingungen gibt, zu schauen, was Banken und Sparkassen insgesamt an Konten anbieten und dann zu entscheiden, ob und wie es mit dem bisherigen Konto weitergehen soll.

Nach dem Bundes­gerichts­hofs­urteil steht jedenfalls fest: Ihr Konto bleibt bis auf weiteres genau so günstig, wie es bei Konto­eröff­nung oder letztem Konto­modell-Wechsel war.


Commerzbank verschickte in diesen Tagen Briefe
Die Commerzbank hat gerade erst Schreiben verschickt, in denen sie ankündigt, für ihr bislang kostenloses Konto in Zukunft Gebühren zu erheben. Kunden sollten nach Ansicht der Verbraucherzentrale vorerst abwarten, wie sich die Bank jetzt nach dem BGH-Urteil positioniert.

Das Urteil wird der Bankenbranche insgesamt Druck machen, ihre Geschäftsbedingungen zu überarbeiten. Auch Kunden anderer Banken sollten daher vorerst nichts tun. Auch die Stiftung Warentest rät allen, die auf der Suche nach einem neuen Girokonto sind, eine Zeitlang abzuwarten. Erst wenn klar sei, wie Banken und Sparkassen auf das Urteil reagierten, sei es sinnvoll, sich umzuschauen.

So hat der Bundes­gerichts­hof geur­teilt
Tenor des BGH-Urteils: Für Preis­erhöhungen oder sonst ungüns­tige Veränderungen der Bedingungen von Banken und Sparkassen reicht es nicht aus, wenn Kunden nicht wider­sprechen.

Folge: So ziemlich alle Gebühren­erhöhungen von Banken und Sparkassen sind unwirk­sam. Kunden müssen nur die bei Konto­eröff­nung gültigen Preise zahlen. Auf unwirk­same Erhöhungen entfallende Zahlungen sind bis zurück zum 1. Januar 2018 zu erstatten.

Die bisherige Praxis ist rechts­widrig
Bislang lief es so: Wollten Banken und Sparkassen ihre Preise oder Geschäfts­bedingungen ändern, reichte es aus, wenn sie ihre Kunden mindestens zwei Monate vorher informieren. Die Änderung galt dann als vereinbart, wenn die Kunden nicht wider­sprachen.

Der Bundes­gerichts­hof sagt nun: Das ist rechts­widrig und benach­teiligt Kunden unfair, sofern damit eine Preissteigerung oder sons­tige Verschlechterung der Bedingungen verbunden ist. O-Ton aus der Presse­mitteilung des Gerichts: „Die Beklagte (= die Post­bank, Anm. d. Red.) erhält damit eine Hand­habe, das Äquivalenz­verhältnis von Leistung und Gegen­leistung erheblich zu ihren Gunsten zu verschieben und damit die Position ihres Vertrags­part­ners zu entwerten.“

„Das ist ein Urteil mit Signalwirkung für die gesamte Bank­branche“, freute sich vzbv-Vorstand Klaus Müller. Es bringe einen echten Mehr­wert für Bank­kunden, „denn es erhöht ihre finanzielle Sicherheit und Plan­barkeit“, erklärte er.

Dabei ließ eine Regelung im Bürgerlichen Gesetz­buch ausdrück­lich zu: Banken und Sparkassen können mit ihren Kunden vereinbaren, dass bei korrekter und recht­zeitiger Information Änderungen der Geschäfts­bedingungen wirk­sam werden, wenn Kunden ihr nicht wider­sprechen.

Schweigen ist nur dann Zustimmung, wenn sich nichts verschlechtert
Jetzt sagt der BGH aber: Das ist lediglich eine Verfahrens­regel, die nur solche Änderungen erlaubt, die für Verbraucher neutral oder günstig sind. Sobald sich Bedingungen verschlechtern sollen, müssen Kunden dem aktiv zustimmen. Zuvor hatte schon der Europäische Gerichts­hof geur­teilt: Ändern Banken ihre Bedingungen ohne Zustimmung der Kunden, ist stets zu prüfen, ob das gegen­über Verbrauchern unfair ist.
Bundes­gerichts­hof, Urteil vom 27.04.2021
Aktenzeichen: XI ZR 26/20

Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 11.11.2020
Aktenzeichen: C-287/19

Welche Folgen hat das Urteil?
Erhöhungen der Konto­führungs­gebühren und anderer Preise sind nur da wirk­sam, wo Kunden einverstanden waren. Das gab es jedoch so gut wie nie. Wir kennen keine Bank oder Sparkasse, die Preis­erhöhungen nach Konto­eröff­nung von der Zustimmung der Kunden abhängig gemacht hat. Solche Preis­erhöhungen sind daher unwirk­sam. Auf sie entfallende Zahlungen sind mit Zinsen zu erstatten. Nur die bei Konto­eröff­nung gültigen Gebühren dürfen Sparkassen und Banken behalten. Einschränkung: Das Recht auf Erstattung von Beträgen, die vor dem 1. Januar 2018 gezahlt wurden, ist verjährt.

Beispiel: Eine Post­bank-Kundin hat ihr Giro Plus-Konto im Oktober 2016 eröffnet – damals noch mit kostenloser Konto­führung. Sie zahlt seit November 2016 am Ende jedes Monats Konto­führungs­gebühren in Höhe von 3,90 Euro, seit Oktober 2019 sogar 4,90 Euro. Ihr Anspruch auf Erstattung von Zahlungen ab 1. Januar 2018 beträgt einschließ­lich der Konto­führungs­gebühr für März 2021 genau 170,10 Euro. Außerdem muss die Post­bank heraus­geben, was sie mit dem Geld erwirt­schaftet hat. Dabei ist laut BGH von Zinsen in Höhe von fünf Punkten über dem Basiszins­satz auszugehen – das wären, da dieser derzeit negativ ist, aktuell 4,12 Prozent. Das macht per Stichtag 27. April 2021 weitere 10,96 Euro. Insgesamt stünden der Kundin also 181,06 Euro zu.

So setzen Sie Ihr Recht auf Erstattung durch
Eigentlich dürfen Bank- und Sparkassen­kunden erwarten, dass die Geld­institute das nach den Ansagen des Bundes­gerichts­hof rechts­widrig kassierte Geld von sich aus erstatten. Die Erfahrungen mit anderen Fällen rechts­widrig kassierter Bank­gebühren zeigt jedoch: So läuft es nicht. Immer mussten Kunden ihr Recht auf Gebühren­erstattung zumindest fordern und oft genug auch den Ombuds­mann, Rechts­anwälte oder sogar Gerichte einschalten.

wie Sie Ihr Recht auf Nach­zahlung durch­setzen. Wer bei monatlichen Pauschal­gebühren leicht ausrechnen kann, wie viel Geld seine Bank oder Sparkasse zu erstatten hat, kann gleich Zahlung fordern. Wo es – wegen zusätzlicher Gebühren für einzelne Buchungen etwa – komplizierter ist, können Sie die Forderung vorbereiten, indem Sie zunächst eine Aufstellung der gezahlten Gebühren fordern, zu der Banken und Sparkassen von Gesetzes wegen verpflichtet sind.

Beachten Sie: Welche Gebühren Sie bei Konto­eröff­nung gezahlt haben, werden Sie oft selbst heraus­finden müssen. Sie haben zwar auch ein Recht auf Information über die Preise bei Konto­eröff­nung, aber das ist verjährt, wenn Sie das Konto vor dem 1. Januar 2018 eröffnet haben.

Nach dem Urteil steht daher fest: Die Preis­erhöhungen und für Kunden sonst nach­teiligen Änderungen der Geschäfts­bedingungen sämtlicher Banken und Sparkassen sind unwirk­sam, soweit nicht in Einzel­fällen Kunden mit Ihnen einverstanden waren.

Commerzbank Zwang 09.06.2024
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Commerzbank Zwangszustimmung neu
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immer neue Zwangszustimmung Commerz-Bank
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kein Auftrag erteilt
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